Die Anklage rückte vom Mordvorwurf ab.
Entziehungskur
Den größten Teil dieser Strafe solle der Castrop-Rauxeler dabei nicht im Gefängnis, sondern in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen. Da auch bei der Tat vom Juli 2009 jede Menge Alkohol im Spiel gewesen sein soll, müsse sich der Angeklagte von dieser Sucht befreien, um in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führen zu können, so die Staatsanwältin.
Urteil am 25. März
Verteidiger Axel v. Irmer reagierte auf die Kehrtwende der Anklagebehörde mit großer Genugtuung. „Ich dachte bisher, ich sei der einzige hier im Saal, der die Tat nur als gefährliche Körperverletzung einstuft“, so der Rechtsanwalt. Er beantragte maximal drei Jahre und sechs Monate Haft.
Das Urteil soll am 25. März gesprochen werden.





