Prozess

Kinderpornos an Mädchen geschickt - 400 Euro Strafe

Von Gabi Regener am 16. März 2010 20:10

CASTROP-RAUXEL Ein Chat im Internet brachte eine junge Aachenerin am Dienstag in die Europastadt: Sie war als Zeugin ins Amtsgericht geladen, um im Fall eines 23-jährigen Angeklagten auszusagen, der ihr über das Netz Fotos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gesandt hatte.

Außerdem hatte er sie aufgefordert, sexuelle Handlungen mit der Schwester vorzunehmen und Fotos davon an ihn zu senden.

Im Chatroom

Damals, im Jahr 2008, war das Mädchen 13 Jahre alt und damit juristisch gesehen ein Kind. Er habe geglaubt, sie sei 17 Jahre alt, behauptete der Angeklagte dagegen. Um das zu klären, musste das Mädchen anreisen und gab zu, sich älter gemacht zu haben im fraglichen Chatroom, der vorwiegend von Jugendlichen genutzt wird. Allerdings hat sie nur ein Jahr hinzugemogelt, sich als 14-Jährige vorgestellt.

Geringeres Strafmaß

Dieses eine Jahr trug dennoch erheblich dazu bei, dass der arbeitslose Angeklagte glimpflich davon kam. Denn ab 14 ist man per Gesetz kein Kind mehr, gilt als jugendlich. Was sich bei der Bemessung des Strafmaßes mildernd auswirkt. Fakt blieb, dass der schüchterne, blasse junge Mann rund ein Dutzend Pornobilder, die Kinder und Jugendliche zeigten, an sie verschickt hat, dazu ein Foto seines Geschlechtsteils. Aber eben nicht wissentlich an ein Kind, sondern an eine Jugendliche, wie im § 184 des Strafgesetzbuches geregelt.

SMS-Kontakt

Aufgefallen war dieser Kontakt zwischen dem Castrop-Rauxeler und der Aachenerin, als deren Mutter zufällig mitbekam, dass ihre Tochter von dieser Internet-Bekanntschaft auf ihrem Handy eine Kurznachricht erhielt und verlegen reagierte. Kurz darauf berichtete die Tochter von dem Kontakt, die zunächst als nette Plauderei begonnen habe. Die Pornos hatte sie da schon gelöscht, wollte die Geschichte am liebsten vergessen. Doch die Mutter verfolgte die Handynummer des SMS-Schreibers, erstattete Anzeige. Auf der Anklagebank gab sich der junge Mann reumütig, versicherte, dass derartige "Dummheiten" nicht mehr vorkämen.

Geldstrafe

Während der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung gefordert hatte, beließ es der Richter bei einer Geldstrafe: 80 Tagessätze zu je fünf Euro muss der 23-Jährige zahlen. Dazu büßt er den Computer ein. Der wurde beschlagnahmt, weil diverse Pornoseiten gespeichert waren.

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