Foto: Kalthoff
Rainer Köster von der Interessengemeinschaft Meistersiedlung meint, das Vorgehen des RVR sei für die betroffenen Anwohner ein Schlag ins Gesicht: „Mit der Regionalplan-Änderung machen sich die verantwortlichen Regionalpolitiker zum Erfüllungsgehilfen von E.ON. Nicht der Schutz der Bürger, sondern die wirtschaftlichen Interessen des Energiekonzerns bestimmen ihr Handeln. Wir einfachen Bürger müssen uns an Gesetze halten. Dies muss auch für einen Energiekonzern wie E.ON gelten.“
DUH-Rechtsexperte Jürgen Quentin erklärt: E.ON habe gegenüber dem RVR keinen Anspruch auf eine „Kraftwerks konforme Änderung des Regionalplans. Die Regionalplanänderung dient einzig und allein dazu, den höchstrichterlich verworfenen Kraftwerksstandort mithilfe juristischer Winkelzüge nachträglich zu legalisieren. Das Vorhaben ist zum Scheitern verurteilt, da damit gegen zwingende Vorgaben der Landesplanung verstoßen wird.“ Gutachter haben E.ON und der Stadt Datteln das Gegenteil bescheinigt.
Im Internet bieten „Datteln IV“-Gegner einen „Einwendungsgenerator“ zur Erstellung individueller Einwendungen sowie Einwendungs-Sammellisten zum Download an:www.nein-zu-datteln4.de








