Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess: "Mädchen hat sich nicht genug gewehrt"

Von Kaspar Kamp am 11. September 2012 07:05

MARL. Dieses Urteil ist eine Überraschung, die Begründung ein Schock: Vor dem Landgericht Essen wurde am Montag ein Mann (31) aus Marl vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen – weil sein Opfer (15) sich nicht genügend gewehrt hat.

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„Wenn man etwas nicht will, muss man das deutlicher machen. Er wusste ja nicht, dass sie das gar nicht wollte“, sagte die Richterin. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, nachdem sie zuvor noch die Anklage mit ungeheuerlichen Details vorgelesen hatte.

Der 31-Jährige soll im Juli 2009 in seiner Wohnung in der Heinrich-Heine-Straße nach einem durchzechten Abend ein damals 15-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen haben. Um dabei seine Ruhe zu haben, schickte er vorher seine Lebensgefährtin und eine Freundin aus der Wohnung. Die Frauen, die dem alkohol- und drogenabhängigen Mann offenbar hörig waren, verließen die Wohnung ohne Widerspruch. Was dann geschah, ist unbestritten: Es kam zum Sex zwischen dem kräftigen Mann und dem Mädchen. Die Schülerin soll gesagt haben „Nein, ich will das nicht“, doch er habe einfach weitergemacht.

Während der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg, sagte das Mädchen gestern, es habe alles über sich ergehen lassen. Immerhin gilt der Mann als äußerst gewaltbereit. Er sitzt derzeit eine Haftstrafe von über drei Jahren ab, weil er unter anderem eine Bekannte im Streit verprügelt hatte.

Doch dem Gericht reichten die Angaben des Mädchens nicht. „Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen“, betonte die Richterin.

Der Anwalt des Mädchens, Dirk Brockpähler aus Castrop-Rauxel, sagte nach dem Urteil: „Man kann jeder Frau nur einen Rat geben: Im Zweifel musst du kratzen.“

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