Ein Hund der Rasse Bearded Collie. Foto: Stefan Sauer (dpa)
Wie Stadtsprecher Daniel Rustemeyer auf Anfrage mitteilt sind damit Straßen, Wege, Plätze und Anlagen gemeint, die öffentlich genutzt werden, unabhängig von Eigentum und Widmung.
Zu den Straßen gehören auch deren Bestandteile, wie Geh-, Reit- und Fahrwege, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Rampen, etc.
Bei Verstößen besteht die Möglichkeit, ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro € zu erheben. Des Weiteren können Bußgeldverfahren eingeleitet werden, bei denen Bußgelder zwischen 50 €und 100 € Euro verhängt werden können.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOM) der Stadt Marl ist angewiesen, festgestellte Verstöße auch umgehend zu ahnden. Da jedoch sehr selten ein Verursacher auf „frischer Tat“ ertappt wird und bei der Stadt auch keine schriftlichen Anzeigen eingingen, wurden nach Angaben von Daniel Rustemeyer in diesem Jahr noch keine Verwarn- oder Bußgelder erhoben.








