Sachte, sachte: Bei der Autwäsche draf kein Öl ins Erdreich oder in die Kanalisation gelangen. Foto: Archiv
Das Reinigen oder Absprühen von Motoren, der Unterseite von Kraftfahrzeugen oder sonstiger öliger Gegenstände wird jedoch schwerlich ohne Verschmutzung des Grundwassers möglich sein. Auch ein Ölwechsel ist auf Straßen und in Anlagen verboten. Auf Privatgrundstücken dürfen ölige Gegenstände nur gereinigt und ein Ölwechsel nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die umweltschädlichen Stoffe ordnungsgemäß aufgefangen und entsorgt werden.








