EIn großer Haufen Sperrmüll muss nicht immer ein Sammler-Paradies sein.
Die Stadt hat Fakten geschaffen. In ihrer Abfallwirtschaftssatzung, § 17, steht: „Bis zur Abholung durch die Stadt verbleibt der Abfall im Eigentum des Abfallbesitzers.“ Herrenlosen Sperrmüll gibt es also nicht. Das hat für den Sperrmüll-Touristen, der bei Einbruch der Dunkelheit seine Haufen abklappert, aber eigentlich weitreichende Auswirkungen. Denn einfach etwas wegzunehmen, ist demnach nicht rechtens. „Es würde sich sozusagen um Diebstahl handeln“, erklärt Stadt-Pressesprecherin Corinna Weiß.
Doch ihr Gegenüber, Andreas Wilming-Weber, gibt Entwarnung. In seinen zwölf Jahren bei der Pressestelle der Polizei ist ihm ein angezeigter Sperrmülldieb nicht unter die Meldungen gerutscht. Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte jedoch den Tipp von Corinna Weiß beherzigen: „Falls man etwas Interessantes im Sperrmüll entdeckt, einfach mal beim Besitzer anklingeln und freundlich nachfragen, ob man das Objekt der Begierde mitnehmen darf.“








