Eine solche Ausbeute an Pfandflaschen ist sicher nicht die Regel. -Foto: Gutzeit (Archiv)
Menschen, die in ihrer finanziellen Not täglich Mülleimer mit dem Rad abfahren, bewegen sich tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone.
Um beurteilen zu können, ob sie dabei nämlich Diebstahl begehen, muss die Eigentumsfrage geklärt werden. Also: Wem gehört die Flasche oder Blechbüchse im Mülleimer? Sie gehört nicht dem Entsorger. So viel steht fest. Das Eigentum geht erst beim Entleeren auf die Stadt über.
Alles steht und fällt mit der Frage, ob der ehemalige Flascheninhaber durch das Wegwerfen in den Abfallkorb sein Eigentum auch tatsächlich aufgegeben hat. Es kommt dabei auf den tatsächlichen Willen und auf die Umstände an. Beispiel: Beim Herausstellen des Sperrmülls fehlt die Absicht, auf das Eigentum zu verzichten. Der Müll soll ja schließlich noch abgeholt werden.
Wer jedoch eine Flasche in einen öffentlichen Mülleimer wirft, dem kann in der Regel unterstellt werden, dass er nichts mehr mit ihr zutun haben will. Sammler wären keine Diebe. Sie könnten sich aber eine Ordnungswidrigkeit einhandeln, wenn bei der Herausnahme von Pfandflaschen Straßen oder Anlagen verunreinigt werden.








