Kein Indikator für Gesetzestreue

31. Januar 2012 14:54

Leserbrief von Gerhard Roggon, Westviertel, zum Leserbrief "Strafmaß viel zu gering angesetzt" von Dr. Dr. Joachim Seeger vom 27. Januar

Zunächst sollte man feststellen, dass kein Urteil, sondern ein Vergleich zur Verfahrenseinstellung bei Gerichtsverhandlungen herausgekommen ist. Diesem Vergleich haben drei Verfahrensbeteiligte zugestimmt (Herr Burmeister, die Staatsanwaltschaft und der beteiligte Beamte). Der vierte Verfahrensbeteiligte, der Dienstherr des Beamten, welcher im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch involviert war, wird wohl wahrscheinlich nicht sein Veto einlegen, derweil sein Beamter die Entschuldigung von Herrn Burmeister, verbunden mit der Zahlung von 750 Euro an den Kinderschutzbund Recklinghausen, angenommen hat. Nach Zahlung dieser Summe wird das Verfahren eingestellt. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den angegebenen Einkommensverhältnissen des Beklagten. Sicherlich hat Herr Dr. Dr. Seeger recht, dass das Zeigen eines Stinkefingers eine strafbare, verurteilenswerte Handlung ist. Feststellen darf man allerdings, dass es sich um ein persönliches Fehlverhalten von Herrn Burmeister handelt und nicht wie unterstellt, um einen Indikator für die Gesetzestreue einer Partei, welche ja nicht angeklagt war. Sicherlich sollte wohl in jeder Partei über das öffentliche Auftreten von Funktionsträgern diskutiert werden.

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