A = Abgeordnete sind die Vertreter der gesamten Bevölkerung NRWs im Parlament. Sie bekommen das Mandat, die Gesetzgebung zu beeinflussen. Sie entscheiden „nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung (Landesverfassung Artikel 30 Absatz 2). Es gibt Abgeordnete mit Direktmandat und Abgeordnete, die über die Landesliste nachrücken. Im Parlament ist es dann aber egal, wie man dort hingekommen ist: Alle Abgeordnete haben gleiche Aufgaben und gleichwertige Stimmen.
B = Briefwahl: Einzige Möglichkeit, bei der Wahl nicht persönlich erscheinen zu müssen. Die Unterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden – bis spätestens 18 Uhr am Freitag vor der Wahl (in Ausnahmen auch bis 15 Uhr am Wahltag). Der Wahlbrief muss innerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG nicht frankiert werden.
C = CDU: Die Christdemokraten kamen bei der letzten Landtagswahl (2005) auf 44,8% - das war mehr als die SPD fünf Jahre zuvor einfahren konnte.
D = Direktmandat: Aus jedem der 128 Wahlkreise in NRW wird der Abgeordnete, der die Mehrheit der Erststimmen erhalten hat, mit Direktmandat in den Landtag geschickt – unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit, also „direkt“.
E = Erststimme: Erstmals bei der Landtagswahl in NRW hat jeder Wähler zwei Stimmen, also genau wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wählt man das Direktmandat, mit der Zweitstimme die Partei – die dann wiederum die Landesliste stellen dürfen.
F = Fraktionen: So heißen die Gruppen, die die Parteien im Parlament bilden. Man benötigt im Landtag insgesamt 5% der Gesamtzahl der Abgeordneten, um eine Fraktion bilden zu können.
G = Gleichheitsgrundsatz: Alle Stimmen sind gleich viel wert - egal, welchen sozialen Stand, welches Geschlecht o.ä. der Wähler hat.
H = Hare/Niemeyer-Verfahren: Bis zur Landtagswahl 2005 wurde das vom englischen Verfassungsrichtre Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelte Verfahren angewendet – damit wurden die Wählerstimmen in zwei Schritten in Mandate umgerechnet. Weil das System trotzdem Paradoxien aufwies, wird am 9. Mai erstmals nach Sainte-Lague/Schepers gerechnet.
I = Interesse: Das Interesse der wahlbeherchtigten Bürger zu wecken, ist die größte Herausforderung eines jeden Politikers. Bei der Landtagswahl 2005 ging das für die NRW-SPD in die Hose: Mit 37,1% bekamen die Sozialdemokraten die größte Abfuhr seit 1954.
J = Jürgen Rüttgers: Seit 2005 Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen.
K =Koalition: Eine Koalition (vom lateinischen coalitio „Vereinigung, Zusammenschluss, Zusammenkunft“) in der Politik ist ein temporäres Bündnis von politischen Parteien für die Dauer einer Legislaturperiode (Amtsperiode).
L = Landesliste: Die Parteien erstellen vor der Wahl eine Landesliste mit den Kandidaten, die für sie in den Landtag gehen sollen. Je mehr Stimmen (Zweitstimmen) eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten dürfen in den Landtag entsandt werden.
M= Mandat: Das Amt und der Auftrag eines Abgeordneten in einem Parlament. Allerdings ist der Abgeordnete nicht an die Weisungen des Wählers oder der Partei gebunden, er entscheidet allein nach seinem Gewissen. Er kann also auch nicht wieder „zurückgezogen“ werden.
N= Nichtwähler: Unter einem Nichtwähler versteht man eine wahlberechtigte Person, die sich nicht aktiv an politischen Wahlen beteiligt.
O = Opposition: Dazu gehören die Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Regierung beteiligt sind. Meistens stehen diese der Regierung kritisch gegenüber.
P = Partei. Eine Partei ist eine Vereinigung, die eine politischeZielsetzung verfolgt und sich zur Wahl stellen wollen und dürfen (Landtag und Bundestag). Um eine Partei zu gründen, bedarf es eines Gründungsvertrages. Nur Parteien dürfen eine Landesliste stellen.
Q = Qualität: Lässt bei manchen Plänen der Politiker zu wünschen übrig.
R = Regierungsauftrag: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ So steht es im Grundgesetz unter den Bedingungen des demokratischen Verfassungstaates.
S = Sainte-Lague/Schepers-Verfahren: Der Physiker und Bundestagsverwaltungsmitarbeiter Hans Schepers hat gemeinsam mit dem französischen Mathematiker André Sainte-Lague ein System entwickelt, das bereits seit den 1980er Jahren im Bundestag eingesetzt wird. Es ist eine Methode der proportionalen Repräsentation wie sie z. B. bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip Proporz benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Bei der NRW-Landtagswahl 2010 wird es erstmals eingesetzt.
T = Tod eines Wahlkreisbewerbers: In diesem Falle muss spätestens drei Wochen nach dem ursprünglichen Wahltermin eine Nachwahl stattfinden.
U = Überhangmandat: Wenn eine Partei mit den Erststimmen in einem Wahlkreis mehr Direktmandate gewinnt, als ihr rechnerisch nach Zweitstimmenanteil zustehen, sind das sogenannte Überhangmandate.
V = Volk: Ein Volk besteht aus der Gesamtmenge der Staatsbürger und ihnen staatsrechtlich gleichgestellter Personen, es bildet die Grundlage der Demokratie. Die ethnische Herkunft dieser Staatsbürger ist rechtlich unerheblich.
W = Wahlkreis: Bei der letzten Landtagswahl wurde NRW auch schon in 128 Wahlkreise aufgeteilt. Davor waren es 151.
X = Wahlkreuze, zwei: siehe auch Erststimme und Zweitsstimme.
Y = Yellow Press (Boulevardpresse): Viele Politiker geben sich im Wahlkampf sehr medienfreundlich und tauchen plötzlich viel häufiger in allen erdenklichen Blättern auf – nicht nur in den angesehenen Tageszeitungen und den großen Nachrichtenmagazinen.
Z = Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählt der Wähler die Partei, mit der Erststimme den Kandidaten für das Direktmandat.
