Grundsteuer: Nach 2014 drohen weitere Erhöhungen

von Michael Wallkötter am 09. Januar 2012 08:51

KREIS RECKLINGHAUSEN. Im November 2010 haben sich die zehn Städte des Kreises Recklinghausen mit der Kommunalaufsicht auf eine „Harmonisierung“ u. a. der Grundsteuern geeinigt. Bis 2014 sollen die Vorgaben umgesetzt werden. Der Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes wirft die Pläne möglicherweise über den Haufen.

Dabei ist die Harmonisierung in der Regel bereits mit Steuererhöhungen – teilweise im zweistelligen Prozentbereich – verbunden. Die interkommunal besetzte Finanzkommission hatte 2010 die Kommunen des Kreises in zwei Größenklassen eingeteilt. Die Hebesätze sollten in jeder der beiden Gruppen bis 2014 auf den Wert des jeweiligen Spitzenreiters angehoben werden. In den „großen“ Städten RE, Marl, Herten, Gladbeck, Dorsten und Castrop-Rauxel würde der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) damit auf den von Marl vorgegebenen Wert von 530 Prozentpunkten steigen. In den „mittleren“ Städten Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick und Waltrop wären das Ziel 450 Punkte (orientiert an Waltrop).
 
Marl und Waltrop sowieso, aber auch Gladbeck, Oer-Erkenschwick und Haltern werden die Vorgaben für 2014 bereits in diesem Jahr erfüllen. Andere Städte (Datteln, Dorsten, Haltern) wollen sich durch moderate Grundsteuererhöhungen in diesem Jahr dem Ziel einen Schritt nähern. Deftig fällt die Steigerung des Hebesatzes nur in Gladbeck aus. Das Plus von 90 Prozentpunkten dürfte die Stadtkasse um einen Millionenbetrag bereichern.
 
Die Festlegung des Grundsteuer-Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Stadtrates. Die Stadt ist bei dieser Entscheidung relativ frei, da die Grundsteuer, anders als beispielsweise die Müllgebühr, nicht zweckgebunden ist, also nicht bloß zur Deckung von Ausgaben im jeweiligen Bereich dienen muss. Das eröffnet den Kommunen große Spielräume, die zum Beispiel die Gemeinde Selm (Kreis Unna) in diesem Jahr nutzen will, um ihre Grundsteuer B schlichtweg zu verdoppeln.
Als die Städte im Kreis Recklinghausen im November 2010 ihre Steuerpläne veröffentlichten, war vom „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ noch keine Rede. Mit diesem Gesetz will die Landesregierung überschuldeten Kommunen finanziell unter die Arme greifen, verlangt als Gegenleistung jedoch strengste Konsolidierungsmaßnahmen, die innerhalb einer bestimmten Frist (2021) zum Haushaltsausgleich führen müssen. Nach den Äußerungen aus den Rathäusern können die Bürger damit rechnen, dass das Jahr 2014 nicht das Ende der Steuererhöhungen markieren wird.

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