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Ein Raucher nutzt eine E-Zigarette.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe droht Händlern, wenn sie nikotinhaltige so genannten Liquids für E-Zigaretten verkaufen. Nach Ansicht von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens verstoßen sie nämlich gegen das Arzneimittelgesetz.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte Steffens am 16. Januar Recht gegeben, als es den Antrag einer Produktionsfirma und Vertreiberin von elektronischen Zigaretten abwies. Der Ministerin sollte untersagt werden, weiter vor dem Verkauf von „illegalen E-Zigaretten“ zu warnen. Es seien Gesundheitsschäden zu befürchten, so Steffens.
Absatz ist eingebrochen
Das Dortmunder Gesundheitsamt handelte, suchte nach einschlägigen Vertriebsadressen im Internet und über die Gewerbeanmeldung. „Rund 20 Schreiben an alle bekannt gewordenen Händler, die diese Liquids verkaufen, sind in der letzten Woche herausgeschickt worden“, sagt Stadtsprecherin Anke Widow. „Darin werden sie darauf hingewiesen, dass der Verkauf nicht legal ist.“
„Ich habe kein Schreiben bekommen“, wundert sich Herbert Wenzel in seinem Kiosk auf der Kaiserstraße. Mitte Januar berichtete unsere Redaktion, dass bei ihm der Verkauf von nikotinhaltigen Kartuschen wie geschnitten Brot laufe. Das sei inzwischen nicht mehr so, räumte Wenzel nun ein. Die Diskussion um das Verbot der E-Zigarette hätten den Absatz entsprechender Heizstäbe samt Kartuschen geradezu abgeschnitten.
Strafanzeige angedroht
Anke Widow unterstreicht: „Wenn uns illegaler Handel mit nikotinhaltigen Liquids bekannt werden sollte, kontrollieren wir vor Ort, stellen die Dinge sicher, leiten ein Bußgeldverfahren ein und erstatten in der Regel auch Strafanzeige.“ Für die Kontrolle werde außerdem eine so genannte Überwachungs-Gebühr fällig in Höhe von 50 bis 400 Euro. Wer mit solchen Liquids handele, die als Arzneimittel ohne Zulassung gelten würden, müsse mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.