Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug der Zeitungstitel Dattelner Morgenpost, Hertener Allgemeine, Stimberg Zeitung, Marler Zeitung, Recklinghäuser Zeitung, Waltroper Zeitung
1. Der Abonnement-Vertrag über den regelmäßigen Bezug des gewünschten Zeitungstitels kommt durch die Online-Bestellung, schriftliche oder telefonische Bestellung des neuen Abonnenten und die schriftliche Bestätigung des Verlages zustande.
2. Der Abonnent kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Verlag J. Bauer KG, Leserservice, Kampstr. 84b, 45772 Marl, leserservice@zb-marl.de
3. Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin. Der Verlag behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Der Bezugspreis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Zustellgebühr bzw. Porto bei Postzustellung.
5. Die Bezugsgebühren sind jeweils zu Beginn des Monats eines Abbuchungs- bzw. Abrechnungszeitraumes fällig.
6. Kommt der Abonnent mit der Zahlung der Abonnement-Gebühren in Verzug, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung vorläufig einzustellen. Zeiten der vorläufigen Liefereinstellung werden auf die vertraglich vereinbarte Mindestverpflichtungszeit nicht angerechnet. Bei Wiederaufnahme der Lieferung verschiebt sich das Enddatum der Mindestverpflichtungszeit um die Zeiten der vorläufigen Liefereinstellung nach hinten.
7. Bezugsunterbrechungen werden ab dem 7. Erscheinungstag vom Verlag vergütet.
8. Abonnements mit einer Mindestlaufzeit können jeweils, mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit, schriftlich beim Verlag J. Bauer KG, Leserservice, Kampstr. 84b, 45772 Marl gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können diese Abonnements - wie auch alle unbefristeten Abonnements - jeweils zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Verlag spätestens zum 15. des Monats vorliegen.
9. Zeitlich befristete Abonnements enden mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
10. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages, bei Streik oder in Fällen höherer Gewalt besteht kein Entschädigungs-
anspruch.
11. Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Verlages.
