Ostern 2024 in Dorsten Stadt gibt Tipps zur Durchführung der Osterfeuer

In Dorsten wird es auch in diesem Jahr wieder einige Osterfeuer geben.
In Dorsten wird es auch in diesem Jahr wieder einige Osterfeuer geben. © Guido Bludau (Archiv)
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In Dorsten ist die Anmeldephase für traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer in vollem Gange. Laut Angaben des Ordnungsamtes der Stadt sind bereits etwa 20 Anmeldungen eingegangen. Interessierte haben bis zum 15. März, einem Freitag, Zeit, ihr Feuer anzumelden.

Die Anmeldung kann vor Ort im Rathaus, Tel. (02362) 66 37 65, per Fax (02362) 66 57 31 oder per Mail (ordnungsamt@dorsten.de) erfolgen.

Keine „Qual für Nachbarn“

Christoph Fortmann, der Leiter des Ordnungs- und Rechtsamts der Stadt Dorsten, betont die Wichtigkeit, die festgelegten Regeln zu beachten, damit die Feuer nicht zur „Qual für die Anwohner“ werden.

In jedem Jahr locken die Osterfeuer in Dorsten zahlreiche Menschen an.
In jedem Jahr locken die Osterfeuer in Dorsten zahlreiche Menschen an.© privat (Archiv)

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur im Rahmen von traditionellen Brauchtumsfeuern erlaubt ist. Jegliches Verbrennen von Abfällen ist nach dem Landesimmissionsschutzgesetzes grundsätzlich untersagt.

Zehn Voraussetzungen gelten

Die Durchführung eines Osterfeuers ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, um Beeinträchtigungen für Nachbarschaft und Umwelt zu vermeiden. Diese sind wie folgt:

  • Osterfeuer müssen von größeren Organisationen wie Kirchengemeinden oder Vereinen veranstaltet werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Die Veranstaltung darf nur in unmittelbarer Nähe zu den Osterfeiertagen stattfinden
  • Es dürfen lediglich pflanzliche Abfälle verbrannt werden, die trocken und frei von Fremdstoffen sein müssen. Um das illegale Ablagern von Müll zu verhindern, wird empfohlen, das Grüngut erst kurz vor dem Feuer zu sammeln. Für den Schutz von Tieren ist eine Umschichtung des Brennmaterials am Tag der Veranstaltung vorgesehen.
  • Zum Anzünden dürfen nur Papier, Stroh oder Reisig verwendet werden; das Verbrennen von beispielsweise Altreifen ist verboten.
  • Es müssen ausreichende Abstände zu Gebäuden eingehalten werden, um Gefahren oder starke Belastungen zu verhindern.
  • Die Maße des Feuers sind auf eine Grundfläche von 5 mal 5 Meter und ein Volumen von 50 Kubikmeter begrenzt. Ein ringförmiger Bereich von 15 Metern um das Feuer muss frei von brennbaren Materialien sein.
  • Die Osterfeuer dürfen nicht zu früh errichtet werden und sind vor dem Entzünden umzuschichten, um Tiere zu schützen, die eventuell Unterschlupf gesucht haben.
  • Eine volljährige Person muss das Feuer ständig beaufsichtigen und darf erst gehen, wenn es vollständig erloschen ist.
  • Bei aufkommendem starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
  • Verbrennungsrückstände sind nach dem Feuer in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde zu bedecken.

Anmeldungen für Osterfeuer sind am Rathaus der Stadt Dorsten einzureichen. Das entsprechende Anmeldeformular finden Interessierte auf der Webseite der Stadt.

Wer Fragen zum Osterfeuer hat, kann sich an das Ordnungsamt (Tel. 02362/66 3765) oder die Umweltabteilung (Tel. 02362/663523) wenden. Der Entsorgungsbetrieb beantwortet Fragen zur Entsorgung der Grünabfälle (Tel. 02362/665605).

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