Silvester 2024 in Dorsten Keine Verbotszonen für Böller, dafür „Spielregeln“ fürs Feuerwerk

Feuerwerk am Himmel über dem Gelände der Zeche Fürst Leopold.
Für das Silvesterfeuerwerk in Dorsten gelten auch in diesem Jahr einige „Spielregeln“. © Bernd Turowski (Archiv)
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In Dorsten werde es keine „Böller-Verbote“ geben, kündigt Stadtsprecher Ludger Böhne auf Nachfrage an. Es gebe „keine Party-Meilen“, in denen mit großem Menschenandrang zu rechen sei.

Er begründet: Für ein „Böllerverbot“ seien die rechtlichen Voraussetzungen, darunter beispielsweise Menschenauflauf und Gefährdung von Menschen, aus Sicht der Stadt Dorsten nicht erfüllt.

Allerdings sei im Umgang mit Feuerwerk Vorsicht geboten. Daher gelten, wie in den vergangenen Jahren auch, „Spielregeln“:

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur in der Silvesterzeit erlaubt, also am Silvester- und am Neujahrstag.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist grundsätzlich verboten.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II grundsätzlich weder aufbewahren noch abbrennen. Eltern sollten im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder darauf achten, dass diese nicht in Besitz von solchen Feuerwerkskörpern gelangen können.
  • Insbesondere die unsachgemäße Verwendung führt häufig zu Unfällen mit nicht selten schweren Personen- und Sachschäden. Das Ordnungsamt bittet, die Hinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern zu beachten.
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper müssen im Restmüll entsorgt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie nicht mehr brennen oder glimmen. Hinweise des Herstellers zur Entsorgung sind zu beachten.
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