Blitzumfrage: Wenige Dortmunder Gastronomen wollen Selbsttests anbieten
Geimpfte, die noch nicht geboostert sind, brauchen für die Gastronomie einen Corona-Test. Nun sind auch Selbsttests vor Ort unter Aufsicht erlaubt. Wo geht das? Wir haben eine Blitzumfrage gestartet.
Mit der jüngsten Änderung der Corona-Schutzverordnung ist es seit Donnerstag (13.1.) theoretisch erlaubt, zum Beispiel in Restaurants, Cafés oder Kneipen einen Selbsttest unter Aufsicht zu machen, um die 2G-plus-Regel zu erfüllen. Die Betreiber müssen das aber nicht mitmachen.