Club-Lockdown in Dortmund: „Auf dem Rücken des Personals“
Betreiber von Clubs und Diskotheken in Dortmund haben Gewissheit: Sie müssen schließen. Die Entscheidung stößt auf Verständnis – die Art und Weise, wie sie getroffen wurde, aber nicht.
Clubs und Diskotheken dürfen ab Samstag (4.12.) nicht mehr öffnen. „Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen ist untersagt“, heißt es wörtlich in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für NRW.