Dortmunder Fitnessstudio-Betreiber fürchten „wirtschaftliche Schieflage“
Fitnessstudios waren während des Lockdowns wochenlang geschlossen. Laut BGH-Urteil können Kunden ihre Mitgliedsbeiträge zurückfordern. Für die Betreiber sei das ein existenzielles Problem.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt auch unter Dortmunder Fitnessstudio-Betreibern für Unsicherheit: Denn in letzter Instanz bestätigte der BGH, dass Kunden ihr Geld zurückverlangen können, sofern sie während des Lockdowns nicht trainierten konnten.