
Bundespolizisten haben am Dienstag bei einem 18-jährigen Halterner ein verbotenes Messer sichergestellt. Das teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit.
Demnach haben die Beamten den jungen Mann am Dienstagnachmittag (26. April) gegen 17.45 Uhr am Hauptbahnhof Dortmund kontrolliert. Der Haltener wies sich gegenüber den Beamten aus.
Die Bundespolizisten fragten den 18-Jährigen nach Betäubungsmitteln oder gefährlichen Gegenständen. Daraufhin gab der junge Mann aus Haltern am See an, dass er ein Messer mit sich führen würde.
Einhandmesser sind laut Waffengesetz verboten
Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten das Einhandmesser sicher. Dieses Messer kann mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet werden.
Das Führen eines solchen Messers ist laut Waffengesetz verboten. Außerhalb des eigenen Grundstücks darf man es nicht bei sich haben, weder in der Hosen- oder Jackentasche, noch im Auto. Nur der Transport in einem geschlossenen Behälter ist erlaubt. Die Länge der Klinge spielt dabei keine Rolle.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.