Maskenpflicht Kreis entscheidet: Maskenpflicht in Halterns Innenstadt bleibt bestehen

Die Maskenpflicht auf dem Halterner Wochenmarkt und in der Innenstadt bleibt erst mal bestehen. © Benjamin Glöckner (A)
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Der Kreis Recklinghausen hat seine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni verlängert. Demnach bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen in allen zehn Städten weiterhin bestehen.

In Haltern gibt es in der Innenstadt mehrere Straßen, in denen die Maskenpflicht gilt. Neben dem Marktplatz betrifft das folgende Straßen in Haltern:

  • Rekumer Straße
  • Lippstraße
  • Merschstraße
  • Mühlenstraße
  • Muttergottesstiege

Auf allen diesen Gebieten ist das Tragen einer Maske notwendig. Hier sind auch Alltags- bzw. Textilmasken zulässig.

Laut der Meldung des Kreises seien sich alle zehn Städte einig, dass die Maskenpflicht in Innenstädten trotz sinkender Inzidenzen vorerst beibehalten wird. „Begründet wird das vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen.“

Erneute Beratungen, wenn die Inzidenz unter 35 sinkt

Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt.

Für den gesamten Kreis Recklinghausen gilt außerdem: „Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske während des Besuchs von Wochenmärkten sowie innerhalb von Einkaufszentren und Einkaufspassagen sowie auf den öffentlichen Flächen innerhalb dieser Zentren und Passagen wurde indes aufgehoben, da die aktuelle Coronaschutzverordnung hierzu Regelungen enthält. Demnach reicht auf Wochenmärkte ebenfalls das Tragen einer Alltagsmaske aus, in Einkaufszentren gilt weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske“, so der Kreis Recklinghausen.

Ebenso sieht die Coronaschutzverordnung vor, dass in Fahrgemeinschaften keine medizinischen Masken mehr getragen werden müssen.

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