
Es hängt hoch oben am Ampelmast an der Kreuzung Rochfordstraße und Bahnhofstraße in Haltern am See. Ein Schild, das stark an ein Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art erinnert. Es ist rund, außen ein roter, dicker Kreis. Aber das, was in der weißen Flächen in der Mitte des Kreises steht, hat rein gar nichts mit einem offiziellen Verkehrsschild zu tun.
„Vernünftige Leute fahren hier kein Fahrrad! Anderen ist es verboten!“, steht dort in roter und schwarzer Schrift. Aber ein Hinweis, wer das Fahrradverbot ausspricht, fehlt. Mit Nieten wurde das Schild professionell an dem Ampelmast befestigt. Aber wo kommt es her? Wer hat es aufgehängt? Die Spurensuche beginnt.
Ratlosigkeit im Kreis Recklinghausen
Für Fragen rund um das Thema Verkehr ist normalerweise der Kreis Recklinghausen der erste Ansprechpartner. Kreissprecherin Lena Heimers habe so ein Schild wie das in Haltern jedoch noch nie gesehen. Auch, dass eine Person einfach ein Straßenschild an einen Mast anbringt, sei ihr noch nicht untergekommen. „Es kommt eher vor, dass Straßenschilder beschmiert werden“, sagt Lena Heimers vom Kreis Recklinghausen. „Aber so etwas ist noch nicht vorgekommen.“

Gleichzeitig merkt sie an, dass die Rochfordstraße (B 58) keine Kreisstraße ist, sondern eine Landesstraße. Für Landesstraßen und alles, was dazu gehört, zum Beispiel Ampeln und daran befestigte Verkehrsschilder, ist die Verkehrsbehörde Straßen.NRW zuständig.
Straßen.NRW ist für Straße zuständig – und ahnungslos wegen Schild
Nadia Leihs, zuständige Pressesprecherin von Straßen.NRW, sieht das Verkehrsschild zum ersten Mal. Wenig später bestätigt sie ihr Bauchgefühl: „Das Schild ist nicht von uns und wird deswegen kurzfristig abgehangen. Das hat da nichts zu suchen“, sagt sie.
Dass einfach Schilder an Masten angebracht werden, sei ihr und den Kollegen noch nicht unter gekommen. „Weder das Schild, noch Schilder anderer Art“, sagt Nadia Leihs. Da es sich dabei um ein Novum handelt, wolle die Straßenverkehrsbehörde nun prüfen, wie weiter damit vorgegangen werden soll.
Ratlosigkeit macht sich breit, wer das Schild dort angebracht haben könnte. Auch die Pressestelle der Stadt Haltern ist zunächst ahnungslos, wenig später klärt sie auf: „Das ist unser Schild“, sagt Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier.
In der vergangenen Woche wurde es von der Stadt angebracht. Und es ist nicht das einzige Schild dieser Art. Auch am Kreuzungsbereich Friedrich-Ebert-Wall und Lippstraße/Hullerner Straße wird auf das Fahrradfahr-Verbot mit dem ungewöhnlichen Schild hingewiesen. Aber was steckt dahinter?
Stadt will mit neuen Hinweisschildern Aufmerksamkeit generieren
Sophie Hoffmeier erklärt, dass es sich um ein Hinweisschild handelt, nicht um ein offizielles Verkehrszeichen. Die Ähnlichkeit dazu sei aber durchaus beabsichtigt. Nur wäre ein offizielles Verkehrszeichen zum Beispiel deutlich größer. „Das Hinweisschild hängt an den zwei Hotspots, wo häufig gegen das Verbot zum Radfahren auf den Gehwegen verstoßen wird“, sagt die Stadtsprecherin. „Es ist eine drastische Maßnahme, um Aufmerksamkeit zu generieren.“ Auch andere Kommunen würden so gegen Radsünder vorgehen.

Schilder mit Hinweisen wie „Radfahrer, bitte absteigen“ hätten in der Vergangenheit nicht gefruchtet. Weiterhin wurden die Gehwege der Rochfordstraße, zwischen Koepp- und Bahnhofstraße, und am Friedrich-Ebert-Wall, zwischen Hullerner- und Büttnerstraße, von Radfahrern befahren. Verbotenerweise.
Denn grundsätzlich haben Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Beim Verstoß kann es zu hohen Bußgeldern von bis zu 100 Euro kommen (siehe Infokasten). Kinder, die jünger als 8 Jahre alt sind, sind von diesem Verbot ausgenommen. Für alle anderen gilt: Radfahren auf der Straße oder schieben auf dem Gehweg.
Nun will die Stadt Haltern prüfen, ob die neuen Hinweisschilder bei den Radsündern ein Umdenken auslösen werden.
Am Tag nach der Spurensuche (1. März) ist das Schild an der Rochfordstraße wieder verschwunden.
Bußgelder für Radfahrer
- 55 Euro werden erhoben beim verbotswidrigen Befahren eines Gehwegs.
- 70 Euro werden fällig, wenn es bei gleichem Sachverhalt zu Behinderungen anderer kommt.
- 80 Euro müssen gezahlt werden, wer darüber hinaus andere gefährdet.
- 100 Euro Strafe fallen an, wenn es durch das Fehlverhalten zu einem Unfall kommt.