Pacht zahlen oder Abriss Bürger bebauen unerlaubt öffentliche Flächen - Stadt Herten greift ein

Dieses Grundstück in direkter Näher zur Augustaschule befindet sich im Eigentum der Stadt Herten. Ungeachtet dessen haben unbekannte Anwohner es für sich beansprucht und darauf Hütten errichtet.
Dieses Grundstück in direkter Näher zur Augustaschule befindet sich im Eigentum der Stadt Herten. Ungeachtet dessen haben unbekannte Anwohner es für sich beansprucht und darauf Hütten errichtet. © Frank Bergmannshoff
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Nur weil eine freie Fläche im Stadtgebiet nicht eingezäunt oder der Eigentümer nicht klar nachzuvollziehen ist, heißt das noch lange nicht, dass Bürger/innen diese Bereiche für sich in Anspruch nehmen dürfen. Durch Zufälle ist die Stadt Herten jetzt jedoch auf mehrere Fälle aufmerksam geworden, wo genau dies passiert ist.

In Westerholt zum Beispiel geht es in Friedhofsnähe um einen Grünstreifen im städtischen Eigentum. „Im Laufe der Jahre haben Anlieger begonnen, diese Fläche gärtnerisch zu nutzen, manche haben sie auch gepflastert oder Hütten gebaut“, berichtet Stadtbaurätin Janine Feldmann. Sie betont: „Auch wenn dieser Zustand womöglich schon lange besteht, erwächst daraus kein Gewohnheitsrecht.“

Bauamt entdeckt fehlende Versickerungsfläche

Das Bauamt wurde auf die Situation aufmerksam, als ein neu hinzugezogener Hauskäufer sich bei der Stadt meldete, weil immer wieder Niederschlagswasser vom Friedhof auf sein Grundstück floss. Denn der städtische Grünstreifen, der als Versickerungsfläche dienen sollte, war nicht mehr vorhanden.

Ein anderes Beispiel nennt Janine Feldmann aus Herten-Süd. In der Nähe der Augustaschule gehört der Stadt Herten eine mehr als 1000 Quadratmeter große Grünfläche. Doch auf ihr stehen private Hütten. Satellitenfotos auf „Google Maps“ belegen, dass sich auch schon mal ein Schwimmbecken auf der Fläche befand.

Anwohner beklagen sich über Geruch von Tieren

Die Stadt erfuhr von der unerlaubten Nutzung, weil dort auch Tiere gehalten wurden und Nachbarn sich über Gerüche beschwerten. Janine Feldmann zufolge hat die Stadtverwaltung die umliegenden Anwohner befragt, wer die Fläche auf diese Weise nutzt. „Aber es hat sich niemand zu erkennen gegeben“, sagt die Baurätin.

Mit den beiden geschilderten Fällen will die Stadt unterschiedlich umgehen. In Westerholt gedenkt das Bauamt, auf jeden Anlieger gezielt zuzugehen. Feldmann: „Denkbar wäre, dass die Betroffenen die städtische Fläche weiter nutzen, sie aber nicht versiegeln dürfen und eine kleine Pacht zahlen.“

Hütten sollen Wohnbebauung weichen

In Herten-Süd kommt eine solche Lösung nicht in Betracht. Feldmann: „Wenn diese städtische Fläche überhaupt öffentlich genutzt werden sollte, dann nur als Gemeinschaftsbereich für die Allgemeinheit, nicht für einzelne Anwohner.“ Die Baurätin hat aber andere Vorstellungen: „Bauland ist in Herten sehr knapp. Auf der Fläche könnten wir drei, vier Baugrundstücke für junge Familien schaffen.“

Eine Pacht-Lösung wie in Westerholt schließt Feldmann aus: „Hochwertiges Bauland darf nicht als Gartenland abgegeben werden, das wäre Begünstigung.“ Wenn der Erbauer die Hütten nicht selbst entfernt, werde die Stadt im Amtsblatt den Abriss ankündigen, eine Frist setzen und dann selbst aktiv werden.

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