Hertener Krankenhäuser lockern Besuchsregelungen Diese neuen Änderungen gelten ab sofort

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Montage des Gertrudis-Hospitals und Birgit Böhme-Lueg, Pressesprecherin des Gertrudishospitals.
Birgit Böhme-Lueg, Pressesprecherin des Gertrudishospitals, weist auf die geänderten Öffnungszeiten im Gertrudis-Hospital hin. © Archiv / KKRN
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Lange galt für Besucher von Patienten im Krankenhaus: pro Tag eine Person und das für eine Stunde. Die Besuchsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie lockern nun die beiden Hertener Krankenhäuser.

„Wir wissen, dass Besuche von Angehörigen die Genesung unserer Patienten beschleunigen. Daher freuen wir uns, unsere Regeln für Patienten-Besuche zu lockern“, sagt Birgit Böhme-Lueg, Krankenhaussprecherin des Gertrudis-Hospitals in Westerholt. Zwischen 11 und 19 Uhr dürfen Patienten dort wieder unbeschränkt Besucher empfangen.

Das St. Elisabeth-Hospital lockert die Besuchsregelungen nicht ganz so weit: Dort sollten Patienten nur zwei Besucher pro Tag empfangen. Was dabei jedoch wichtig sei: „Es gibt immer Ausnahmen für Fälle in speziellen Lebenssituationen“, sagt Hubert Claves, Pressesprecher des Hertener Krankenhauses. „In solchen Fällen sollten Besucher mit den Abteilungen Kontakt aufnehmen, um eine Vereinbarung jenseits der Besuchszeiten zu finden.“

Das Elisabeth-Hospital im Hertener Schlosspark.
Das Elisabeth-Hospital im Hertener Schlosspark hat ebenfalls seine Öffnungszeiten geändert. © Stiftungsklinikum Proselis

Besuchszeiten haben sich verlängert

Die Besuchszeiten im St. Elisabeth-Krankenhaus haben sich ebenfalls geändert: Sie sind nun von 9 bis 19 Uhr, zuvor war ein Besuch zwischen 13 und 19 Uhr möglich. „Damit sind wir wieder nahe an den regulären Besuchszeiten dran“, sagt Hubert Claves. Ebenfalls neu: Kinder bis sechs Jahre dürfen mit ins Krankenhaus. „Bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren ist eine Begleitung notwendig, zuvor galt die Regelung für Kinder von sechs bis 16 Jahren.“ Auch für die Kinder und Jugendlichen gilt die Maskenpflicht im gesamten Gebäude.

In beiden Krankenhäusern bleibt nach wie vor die Maskenpflicht bestehen. Zum Schutz von Patienten sowie Mitarbeitenden müssen Besucher im Gertrudis-Hospital während des Aufenthalts im Krankenhaus dauerhaft eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Das gilt auch für die Patientenzimmer. Das St. Elisabeth-Hospital stellt Besuchern auch aus dem eigenen Bestand heraus Masken zur Verfügung. „Wir geben die Masken zum Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten heraus“, so Hubert Claves. Im vergangenen Jahr habe das Stiftungsklinikum Proselis, zu dem auch das Prosper-Hospital in Recklinghausen gehört, 600.000 Masken bestellt und ausgegeben.

Corona-Test weiterhin notwendig

Weiterhin muss jeder Besucher vor dem Besuch in beiden Krankenhäusern einen Corona-Selbsttest durchführen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und dessen Ergebnis negativ sein muss. „Diese beiden Dinge sind weiterhin zentral für einen Besuch im Krankenhaus: Der Covid-Test im gegenseitigen Vertrauen und die Maskenpflicht“, so Hubert Claves.