Das sagt Bürgermeister Müller dazu Maskenpflicht entfällt – trotz steigender Inzidenz in Herten

Ein blaues Schild am Rande der Fußgängerzone, auf dem Maskenpflicht steht, ist mit einem großen X aus rotem Klebeband quasi durchgestrichen.
Ein Bild vom 14. Juni 2021. Die zuvor verhängte Maskenpflicht im Freien wird wieder zurückgenommen. ZBH-Mitarbeiter haben dafür mit roten Klebebändern die Maskenpflicht-Schilder in der Hertener Innenstadt „durchgestrichen“. © Frank Bergmannshoff
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Mit Verweis auf die dauerhaft niedrige Corona-Inzidenz im Kreis Recklinghausen hat Landrat Bodo Klimpel die Allgemeinverfügung aufgehoben, die die Maskenpflicht an belebten Orten regelt. In Fußgängerzonen und auf Marktplätzen zum Beispiel muss ab sofort keine Maske mehr getragen werden. Auch nicht in Herten, obwohl die Corona-Werte hier deutlich höher sind als im übrigen Kreis RE, und dies auch noch mit steigender Tendenz.

Aus Hertener Sicht mutet diese Entscheidung geradezu paradox an. Auf der Bahnhofstraße in Westerholt war die Maskenpflicht erst am 3. Juni neu eingeführt worden. Der Krisenstab der Stadt Herten hatte damit auf die anhaltend hohen Corona-Zahlen in Herten und die überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen bei Anwohnern im Umfeld der Bahnhofstraße reagiert. Mehr noch: Die Stadt hatte gezielt auf die Kreisverwaltung eingewirkt, damit die Westerholter Einkaufsmeile in die Liste der Maskenpflicht-Bereiche aufgenommen wird. Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes montierten daraufhin zahlreiche blaue Hinweisschilder.

Rolle Rückwärts nach zehn Tagen

Zehn Tage später nun die Rolle rückwärts. Am Freitag waren ZBH-Mitarbeiter vielerorts im Stadtgebiet mit Leiterchen und rollenweise rotem Klebeband unterwegs, um die Schilder mit Kreuzen zu überkleben. Quasi zeitgleich setzte die Corona-Inzidenz in Herten zum Steigflug auf aktuell 43,7 an, meldete der Kreis weitere Todesfälle.

Wie steht Bürgermeister Matthias Müller dazu, der gerade dabei ist, seine Kampagne „Gemeinsam stark gegen Corona“ ins Rollen zu bringen? Er erläutert, dass zunächst einmal nicht die Hertener Inzidenz ausschlaggebend sei, sondern der Kreis-Durchschnitt (19,2).

BM Müller: Eigene Verordnung „nicht zu rechtfertigen“

Zwar habe die Stadt Herten theoretisch die Möglichkeit, abweichend vom Kreis eine eigene Verordnung mit Maskenpflicht-Bereichen zu erlassen. „Aber bei einer Inzidenz um die 40 ist das nicht zu rechtfertigen“, betont Müller. „Sollte die Hertener Inzidenz wieder Werte zwischen 80 und 100 erreichen, müssen wir darüber nachdenken.“

Er appelliere jedoch an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin die Mindestabstände einzuhalten und bei jedem nahen Kontakt zu anderen Menschen die Maske aufzusetzen. Unabhängig davon treibe die Stadt ihre Anti-Corona-Kampagne weiter voran. Konkret in Arbeit seien eine spezielle Internetseite und Info-Karten zum Verteilen.

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