
Während erste Städte in NRW die Maskenpflicht aufheben – allen voran Münster –, weitet die Stadt Herten diese Pflicht sogar noch aus. Genau genommen tut dies der Kreis Recklinghausen in seiner neuen Corona-Verordnung. Doch die Stadt Herten hat ausdrücklich darauf hingewirkt, dass dort weite Teile der Bahnhofstraße in Westerholt neu in die Liste der Maskenpflicht-Zonen aufgenommen werden. Dies sind in Herten nun folgende:
• alle Fußgängerzonen
• Bahnhofstraße (von Annastraße bis zur Lindenstraße)
• Marktplatz in Herten-Mitte
• Marktplatz in Westerholt
Blaue Hinweisschilder an allen Einmündungen
„Die Maskenpflicht zu lockern, wäre angesichts der hohen Inzidenzwerte in Herten das falsche Signal gewesen“, erklärt Dr. Oliver Lind, der als städtischer Beigeordneter unter anderem für das Ordnungswesen zuständig ist.
Zwischen Kreisverkehr/Eisenbahnbrücke und Christuskirche müssen nun alle Menschen eine medizinische Maske (z.B. FFP2 oder OP) tragen. Mehrsprachige blaue Hinweisschilder auf der Bahnhofstraße sowie an den Einmündungen der Nebenstraßen weisen darauf hin – auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch.
Bei einem Ortstermin unserer Zeitung am Freitag hielt sich etwa die Hälfte der Passanten an die neue Regelung. Teilweise standen Menschen ohne Maske munter plaudernd in Haus- und Geschäftseingängen.
Genau diese Situationen sind es, die die Stadtverwaltung unterbinden will.
Viele schlecht informierte Menschen in kleinen Wohnungen
Es ist statistisch nachgewiesen, dass es entlang der Bahnhofstraße und in den angrenzenden Nebenstraßen eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an bestätigten Infektionen gibt. Damit sind nicht in erster Linie die zahlreichen Passanten gemeint, die an der Bahnhofstraße beim Bäcker oder in der Drogerie einkaufen.
Sondern es geht um jene Menschen, die dort vielfach mit größeren Familien in vergleichsweise kleinen Wohnungen leben, unzureichend oder schlecht über Corona informiert sind, die die Test- und Impfmöglichkeiten nicht kennen oder ablehnen. Sie sollen zumindest dann, wenn sie das Haus verlassen und sich unter die vielen Menschen auf der Bahnhofstraße begeben, zum Tragen einer Maske bewegt werden.

Aber natürlich soll die Maskenpflicht auch generell an besonders belebten Orten im Hertener Stadtgebiet dazu beitragen, dass es nicht zu Übertragungen kommt. Daher umfasst die Liste auch die Fußgängerzonen und Marktplätze.
Die Corona-Verordnung des Kreises, die die Maskenpflicht auf der Bahnhofstraße beinhaltet, gilt zunächst bis Mittwoch, 30. Juni 2021.