
Im zweiten Prozess um das Misshandlungs-Schicksal eines Säuglings aus Herten ist eine zuletzt vorgeschlagene Verfahrenseinstellung am Dienstag gescheitert.
Angesichts der schwierigen Aufklärungssituation mehr als fünf Jahre nach den mutmaßlichen Gewalttaten hatte die 2. Strafkammer angeregt, beide Strafverfahren ohne Urteil zu beenden. Es sei sehr fraglich, ob der Vorwurf der Kindesmisshandlung am Ende aufrechterhalten werden könne, hieß es. Nicht ausgeschlossen seien dagegen „unterlassenen Hilfeleistungen“. Mit Blick darauf sollte der Mutter aus Herten als Einstellungs-Auflage aufgegeben werden, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, dem Vater aus Bork, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. „Das wäre eine elegante Lösung, die auch dem Kindeswohl dient“, so Richter Markus van den Hövel.
Die Staatsanwaltschaft jedoch lehnte Verfahrenseinstellungen sofort ab. Laut Anklage soll mindestens ein Elternteil das Baby im Herbst 2016 in der Familienwohnung in Herten-Süd misshandelt haben. Das geschiedene Paar war 2019 freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hatte das revidiert.
Die Richter bezweifeln, mit den vorhandenen Beweisen jemals über den Status eines Verdachts hinaus zu kommen. Ein Kinderarzt, der den Jungen seit fünf Jahren regelmäßig untersucht, berichtete von keinen ihm bekanntgewordenen Misshandlungs-Auffälligkeiten.