Entscheidung ist getroffen So läuft es in Herten mit den Kita-Gebühren für Mai und Juni

Weil die Leistungen in den vergangenen Monaten allenfalls teilweise erbracht wurden, erlässt die Stadt den Eltern ihre Beiträge für Mai und Juni.
Weil die Leistungen in den vergangenen Monaten allenfalls teilweise erbracht wurden, erlässt die Stadt den Eltern ihre Beiträge für Mai und Juni. © picture alliance/dpa
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Am Donnerstagnachmittag (6.5.) machte es auch die Stadt Herten offiziell: Sie erlässt den Eltern die Beiträge der Monate Mai und Juni für Kitas, Tagespflege und Offene Ganztagsschule (OGS).

„Wir freuen uns, dass wir die Eltern in dieser schweren Zeit so zumindest etwas entlasten können“, sagte Hermann Pieper, Beigeordneter für Bildung und Soziales. Per Dringlichkeitsbeschluss soll nun die Aussetzung der Beiträge auf den Weg gebracht werden.

Hintergrund ist der eingeschränkte Betrieb der Einrichtungen in den vergangenen Monaten. Der war zunächst nur eingeschränkt, seitdem die sogenannte „Bundesnotbremse“ Ende April in Kraft getreten ist, ist sogar nur noch eine Notbetreuung vorgesehen. Im Januar bereits hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats beschlossen, den Eltern für die allenfalls teilweise erbrachten Leistungen kein Geld abnehmen zu wollen.

Wer bereits gezahlt hat, bekommt das Geld zurück

Als Kommune des Stärkungspaktes allerdings kann Herten nur so handeln, wenn sich auch das Land beteiligt. So war es bereits für den Januar gewesen. Da hatte das Land NRW der Stadt die Hälfte der fehlenden Elternbeiträge in Höhe von 56.500 Euro erstattet. Trotz einer Ankündigung von NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP), den Kommunen erneut entgegenzukommen, hatte es Wochen gedauert, bis es konkret wurde.

Und so läuft das Verfahren für die Eltern ab: Sollte eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) vorliegen, werden für Mai und Juni gar nicht erst Beiträge von der Stadt eingezogen. Zahlen Eltern per Dauerauftrag, muss dieser für die beiden Monate gestoppt werden. Wenn man den Beitrag für den Monat Mai bereits gezahlt hat, werden diese von der Stadtkasse erstattet. Eine Rücküberweisung soll bis spätestens Ende Juli erfolgen. Die Aussetzung der Elternbeiträge ist völlig unabhängig davon, ob eine Betreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. In den kommenden Tagen erhalten die Eltern den Verzicht auf die Beiträge schriftlich.

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