
Es ist kein Fehler im Datum: Mit einer Öffentlichkeitsfahndung will die Polizei jetzt einen Vorfall aufklären, der sich vor mehr als einem Jahr ereignet hat. Einer 79-jährigen Frau wurde am Freitag, 19. November 2021, in der Mittagszeit bei Kaufland in der Hertener Innenstadt die Geldbörse von unbekannten Tätern gestohlen.
In der Tasche befand sich auch die EC-Karte der Seniorin. Mit dieser Karte wurde kurze Zeit später von einem unbekannten Mann Bargeld an einem Geldautomaten abgehoben. Etwa zwei Stunden später erfolgte durch einen anderen unbekannten Täter eine weitere Geldabhebung.
Beide Männer wurden fotografiert. Jetzt hat die Polizei die Bilder veröffentlicht und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: Falls Sie einen der Täter wiedererkennen oder Hinweise zu dessen Aufenthaltsort geben können, melden Sie sich bitte unter Tel. 0800/2361111 bei der Polizei in Recklinghausen.

Doch wie kommt es, dass mehr als ein Jahr vergeht, bis die Fotos veröffentlicht werden? Das liegt daran, dass eine sogenannte Öffentlichkeitsfahndung eines der letzten Mittel zur Ergreifung der Täter ist. Zuvor müssen alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Und das kann dauern. Die Spurenauswertung oder die Befragung von Zeugen benötigt Zeit. Auch Videos müssen erst einmal von der Polizei gesichert und gesichtet werden.
Richter muss Veröffentlichung genehmigen
Am Ende entscheidet nicht die Polizei darüber, ob ein mutmaßlicher Täter sein Gesicht im Internet oder in der Zeitung wiederfindet, sondern die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos stellen. Ein Richter prüft dann, ob alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind.
Hintergrund dieses komplizierten Vorgehens: Es muss abgewogen werden zwischen den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Person einerseits und dem Strafanspruch des Staates andererseits. Denn theoretisch könnte es auch passieren, dass ein Foto einer Person veröffentlicht wird, bei dem sich später herausstellt, dass sie gar nichts verbrochen hat – was für Betroffene weitreichende Konsequenzen hätte.
Auf die Qualität der Fotos und Videos hat die Polizei übrigens keinen Einfluss. Sie kann nur das veröffentlichen, was die Überwachungskameras von Banken, Tankstellen, Spielhallen usw. hergeben.