„Es ging nur um Eigennutz und Triebbefriedigung“ Wie die Richter das Wolski-Urteil begründen

Daniel Wolski am Tag des Urteils mit seinem Verteidiger Edgar Fiebig.
Daniel Wolski am Tag, als das Urteil gesprochen wurde. © Marc Fröhling
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Gericht versteht bei Hands-off-Delikten „keinen Spaß“

„Ich bin nicht unzufrieden“

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