In Marl droht „Zorn der Bürger“ Stadt reagiert mit Resolution auf ungerechte Grundsteuer

Wegen der Grundsteuerreform dürfte es auch in Marl bald Ärger geben.
Wegen der Grundsteuerreform dürfte es auch in Marl bald Ärger geben. © Jens Büttner
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Im Tauziehen zwischen den Kommunen und dem Land NRW um die auf Kosten der Bürger missglückte Reform der Grundsteuer wird die Stadt Marl mit einer Resolution an die Landesregierung in Düsseldorf punkten. Auf das Angebot der schwarz-grünen Regierung, die Stadt möge doch mit unterschiedlichen Hebesätzen die Grundsteuer B gerechter machen, wird die Marler Verwaltung bis auf Weiteres nicht eingehen. Das wurde jetzt in der Sitzung des Marler Stadtrats deutlich.

„Die Schaffung von unterschiedlichen Hebesätzen für Gewerbe- und Wohnimmobilien ist nicht rechtssicher“, argumentiert Bürgermeister Werner Arndt (SPD) und richtet schwere Vorwürfe nach Düsseldorf: „Die Landesregierung weigert sich ihrer Pflicht nachzukommen und das Gesetz nachzubessern, sie lässt die Kommunen vor die Wand laufen.“

Anhebung bei alten Häusern bis 50 Prozent?

Wie berichtet führt die gesetzliche Neuregelung zur Berechnung der Grundsteuer B auch in Marl zu einer drastischen Verschiebung der Belastung zugunsten von Gewerbegrundstücken und zulasten von Wohngrundstücken. Hausbesitzer müssen mit einer Anhebung um etwa 40 Prozent rechnen. Die Mehrbelastung wird über die Nebenkosten auf alle Mietwohnungen umgelegt. „Die Marler Stadtverwaltung wird den Zorn der Bürger zu spüren bekommen“, warnt deshalb der FDP-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Robert Heinze, der für alte Immobilien sogar eine Steigerung bis zu 50 Prozent voraussagt.

Die Stadt Marl sieht unterdessen keine Möglichkeit mehr, in den verbleibenden Monaten bis zum 1. Januar 2025 eine Neuberechnung der Grundsteuer B mit geteilten Hebesätzen zu realisieren, die zudem aufkommensneutral sein müsste. Die Stadt darf nach der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einnehmen als vorher. Auch die von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte Anhebung der Messzahl für Geschäftsgrundstücke wäre erst ab 2026 umsetzbar. Nicht nur Marl, viele Städte und Gemeinden in NRW fürchten deshalb am Frühjahr 2025 eine massive Klagewelle von Hausbesitzern gegen die Grundsteuerbescheide.

Die CDU-Ratsfrau Angelika Dornebeck
Die CDU-Ratsfrau Angelika Dornebeck fordert die Stadt auf, jetzt an einer Neugestaltung des Hebesatzes in Marl zu arbeiten.© Ralf Deinl

Im Düsseldorfer Landtag hat jetzt das Beratungsverfahren für ein Gesetz begonnen, das den Kommunen geteilte Hebesätze ermöglichen soll. Die Marler CDU im Stadtrat sieht deshalb die Stadt in der Pflicht, die Chance zu nutzen und die Hebesätze in einem Kraftakt gerechter zu gestalten. „Die Gestaltung des Hebesatzes liegt bei der Stadt, daran müssen wir jetzt arbeiten“, fordert CDU-Ratsfrau Angelika Dornebeck.

Dazu wird es vorläufig jedoch nicht kommen. „Seit zwei Jahren warnen Städtetag und Landkreistag die Landesregierung“, sagt SPD-Fraktionschef Fraktionschef Peter Wenzel. Auf seine Initiative hat der Rat mehrheitlich und gegen die Stimmen der CDU jetzt die Stadt beauftragt, eine Resolution zu verfassen, in der Marl sich der Einheitsfront der kommunalen Spitzenverbände anschließt. Diese sehen das Land in der Pflicht, beim Gesetzesrahmen zur Grundsteuer B endlich nachzubessern.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 20. Mai 2024.

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