
Es war ein Ausraster, der nie wieder passieren darf: Im Juli letzten Jahres hat ein Mann aus Marl im Wahn wie wild auf seine Mutter eingeschlagen und ihr die Luft abgedrückt. Es floss viel Blut, der schwer behinderte Bruder des Täters musste den Gewaltexzess vom Balkon aus mit ansehen.
Im Prozess am Essener Landgericht lief eigentlich alles darauf hinaus, dass der Beschuldigte auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden muss – zum Schutz der Allgemeinheit. Eine klassische Haftstrafe kommt nicht in Frage. Der unter paranoider Schizophrenie leidende Mann gilt als schuldunfähig. Doch jetzt gibt es plötzlich wieder Hoffnung auf ein Leben in Freiheit.
Überwachungs-Netz
Die 17. Strafkammer hat am Mittwoch signalisiert, dass die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. „Sie sind ein absoluter Grenzfall“, so Richterin Dorothee Endriss. „Sie stehen auf der Kippe zur Bewährung.“ Voraussetzung wäre ein eng geknüpftes Überwachungs- und Betreuungsnetz. Dazu zählten die Fortsetzung der Therapie, Depotspritzen und ein Kontaktverbot zur Mutter. Wie das alles praktisch aussehen könnte, soll in den nächsten Tagen geklärt werden. „Das wird ein steinerner Weg“, so Endriss. „Doch ohne diese Absicherung können wir nicht entscheiden.“