
Ehrenamtliche Richter sind ein wichtiger Teil der Rechtspflege. Als sogenannte
Laienrichter leisten diese Frauen und Männer einen Beitrag zur Rechtsprechung. Wer als ehrenamtlicher Richter tätig ist, bringt Lebenserfahrung und berufliche Kenntnisse, aber auch einen Blick von außen in den Sozialgerichtsprozess ein. Dabei haben ehrenamtliche Richter das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Für die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2024 werden ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Gelsenkirchen gesucht, teilt die Stadtverwaltung Oer-Erkenschwick mit.
Daten werden an die Bezirksregierung gegeben
„Voraussetzungen für die Ausübung dieses Richteramts sind die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie Erfahrungen auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts oder des Schwerbehindertenrechts. In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte aus der Sozialverwaltung infrage“, heißt es von der Stadt.
Die ehrenamtlichen Richter erhalten für ihre Arbeit eine finanzielle Entschädigung.
Wer Interesse am ehrenamtlichen Richteramt hat, meldet sich bis zum 31. August unter der Angabe folgender Daten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Beruf/Arbeitgeber, Anschrift, Telefonnummer (dienstlich und privat), Angabe über frühere Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit. Bewerbungen werden per E-Mail an ordnungswesen@oer-erkenschwick erbeten. „Die Daten werden ausschließlich zur Weitergabe an die Bezirksregierung Münster verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet“, heißt es von der Stadt.