Falsche Handwerker an Türen im Ostvest Polizei beantwortet die wichtigsten Fragen

Ein Handwerker streicht ein Rohr
Falsche Handwerker sind auch ein Problem im Ostvest. © picture alliance/dpa
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Die Maschen von Betrügern werden immer perfider, auch im Ostvest. Das hat zuletzt eine ältere Frau aus Oer-Erkenschwick erfahren müssen. Am 7. Januar wurde die 85-Jährige in ihrem Haus von Betrügern bestohlen. Die Täter gaben sich als Handwerker aus und verschafften sich so Zutritt zur Wohnung. Diese Art von Betrug ist nicht neu, weswegen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie die Gewerkschaft der Polizei Tipps zu dem Thema geben.

Welche Vorsichtsmaßnahmen empfehlen die Behörden?

Laut der Behörden sollte man Handwerker, Mitarbeiter der Hausverwaltung oder des Energieversorgers nur dann in die Wohnung lassen, wenn man sie selbst bestellt hat oder sie vorab angekündigt wurden. Zudem ist es wichtig, den Dienstausweis zu verlangen und sorgfältig auf Glaubwürdigkeit zu prüfen. Bei Zweifeln solle man das Unternehmen, das die Handwerker schickt, anrufen, wobei man die Telefonnummer selbst heraussuchen sollte, da es sich sonst um eine falsche Nummer handeln könnte, die zu den Betrügern führt.

Was soll man tun, wenn man unsicher ist, ob es sich um echte Handwerker handelt?

In solchen Fällen ist es ratsam, dubios erscheinende Handwerker zu bitten, an einem anderen Tag wiederzukommen. Wenn sie erneut erscheinen, sollte man eine weitere Person hinzuziehen, um die Handwerker im Blick zu behalten. Im Fall von zudringlichem Verhalten wird geraten, laut um Hilfe zu rufen und die Polizei über die 110 zu rufen.

Welche Empfehlungen geben die Behörden zum Schutz vor Betrügern an der Haustür?

Die Behörden raten dazu, sich unbekannte Besucher grundsätzlich vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder ein Fenster anzusehen und die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel – wenn vorhanden – zu öffnen. Man sollte vorsichtig bei Fremden sein und sie nur dann in die Wohnung lassen, wenn man sicher ist, um wen es sich handelt. Dazu sollte man sich Firmenausweise oder Gewerbescheine zeigen lassen oder einen Rückruf beim Auftraggeber vornehmen.

Was sollte man beachten, wenn es sich um angebliche Amtspersonen handelt?

Es wird immer empfohlen, von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis zu verlangen und im Zweifel vor dem Einlass die entsprechende Behörde anzurufen. Auch hier sollte die Telefonnummer stets selbst herausgesucht und gewählt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Banken, Sparkassen, die Polizei oder andere Behörden nie „Geldwechsler“ oder „Falschgeld-Prüfer“ ins Haus schicken. Treten solche Personen dennoch auf, solle umgehend die Polizei informiert werden.

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