3G-plus-Regel für Besucher gilt ab sofort in Krankenhäusern
„Das neue Infektionsschutzgesetz gibt vor, dass jeder Besucher im Krankenhaus einen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen muss, der nicht älter als 24 Stunden ist“, verkünden Stiftungsklinikum Proselis und Elisabeth-Krankenhaus. Das gelte für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen.
Darüber hinaus gelten im Prosper-Hospital (Proselis) folgende Regeln: Jeder Patient kann pro Tag lediglich einen Besucher empfangen – für maximal eine Stunde. Dieser darf ein Kind oder einen Jugendlichen (sechs bis 16 Jahre) mitnehmen – ebenfalls getestet und mit Maske (Erwachsene: FFP2). Besuche an der Mühlenstraße 27 sind täglich zwischen 13 und 19 Uhr möglich, eine Terminvereinbarung nicht notwendig. In einem Mehrbettzimmer darf maximal ein Besucher anwesend sein. Corona-Patienten können keinerlei Besuch empfangen.
Auch im Elisabeth-Krankenhaus in Süd gelten besondere Vorschriften, etwa die „1-1-1-1-Regel“: ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag ab dem ersten Liegetag. Besuchszeit ist von 14 bis 18 Uhr – eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Der Zutritt erfolgt über den Haupteingang Auf der Jungfernheide. Dort muss ein Symptomabfrage-Bogen ausgefüllt werden. Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. In dringenden Fällen können individuelle Ausnahmeregelungen getroffen werden.