Gerichtsurteil: Grill-Betreiber muss Abluftrohr nicht erhöhen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, und Günter Lorenz versteht die Welt nicht mehr: Der Döner- und Pizza-Imbiss-Betreiber neben Lorenz‘ Haus an der Westfalenstraße muss den neuen Kaminzug nicht bis auf 40 Zentimeter über den Dachfirst verlängern. So lautete die Auflage der Stadt, gegen die der Gastronom geklagt hatte. Mit Erfolg.
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