
Bislang mussten Bürgerinnen und Bürger geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie das Rathaus, das Bürgerbüro oder andere Verwaltungsstellen der Stadt Recklinghausen aufsuchen wollten. Der 3G-Nachweis entfällt ab sofort. Grund für die Lockerung ist eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die seit dem 3. April gültig ist.
Im Corona-Krisenstab hat die Verwaltungsspitze „nach intensiver Beratung“ allerdings entschieden, vorerst weiterhin an der Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden festzuhalten. Besucher müssen beim Betreten also keinen Nachweis mehr vorzeigen, aber weiterhin eine FFP2- oder eine medizinische Maske tragen.
Damit kommt die Stadt nach eigenen Angaben dem Wunsch der meisten Mitarbeiter nach. „Wichtig ist uns, unter allen Umständen wie bisher, die volle Dienstleistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. Masken können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, größere Ausbrüche zu verhindern“, betont Bürgermeister Christoph Tesche.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung weiterhin, vorab telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren. Viele Dienstleistungen können mittlerweile auch auf digitalem Wege in Anspruch genommen werden. Mehr dazu unter: serviceportal.recklinghausen.de/services