Mann aus Bochum sticht im Wahn auf seine Frau ein Polizisten werden aus Zufall zu Lebensrettern

Nach einem dramatischen Messerangriff in einer Mietwohnung in Bochum ist ein psychisch kranker Mann (Mitte) jetzt in Bochum verurteilt worden. Links: Verteidiger Egbert Schenkel.
Nach einem dramatischen Messerangriff in einer Mietwohnung in Bochum ist ein psychisch kranker Mann (Mitte) jetzt in Bochum verurteilt worden. Links: Verteidiger Egbert Schenkel. © Werner von Braunschweig
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Knapp sechs Monate nach einem dramatischen Messerangriff in einer Mietwohnung in Bochum steht ein psychisch kranker Mann (32) seit Dienstag (24.1.) wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Der Angeklagte hatte offenbar im Wahn wie von Sinnen auf seine Frau eingestochen – die Anklage beschreibt elf klaffende, stark blutende Stichwunden. Ihr Leben verdankt die Frau sehr wahrscheinlich einem glücklichen Zufall.

Die Bluttat passierte am späten Abend des 1. August 2022 im Bochumer Stadtteil Goldhamme. Laut Staatsanwaltschaft griff der 32-Jährige sich gegen 23.45 Uhr ein 36 Zentimeter langes Fleischermesser und stach damit immer wieder auf seine Frau ein. Die dreifache Mutter wurde akut lebensgefährlich verletzt. Infolge zweier tiefer Stichwunden im Unterleibbereich drohte die Frau, zu verbluten. Eine Not-Operation in einer Bochumer Klinik rettete der Mutter das Leben.

Polizeibeamte reagieren schnell

Dass die Frau überhaupt noch rechtzeitig in eine Klinik gebracht werden konnte, verdankt sie Polizeibeamten, die damals zufällig in anderer Sache in der Nähe gewesen sind. Die Beamten sollen von der Straße aus laute Hilfeschreie gehört, gedankenschnell die nahgelegene Tatort-Wohnung lokalisiert, dort die Tür eingetreten und den Messerstecher festgenommen haben.

Laut Staatsanwaltschaft gilt der Angeklagte als psychisch krank. Die Richter prüfen neben einer möglichen Haftstrafe auch eine Unterbringung in einer geschlossenen forensisch-psychiatrischen Klinik zum Schutz der Allgemeinheit. Zum Prozessauftakt vor der 3. Strafkammer berief sich der Angeklagte auf Erinnerungslücken, trat dem Angriff aber nicht entgegen. „Ich bin wirklich sehr traurig“, sagte der Angeklagte. Urteil: voraussichtlich am 1. Februar.

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