
Nach einer dreisten Betrugsserie mit Hilfe von sogenannten „Konto-Marionetten“ sind drei Mitglieder einer Betrügerbande aus Herne am Bochumer Landgericht zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Den Chef (37) der Bande erwarten insgesamt fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Zwei Komplizen – eine Frau (36) und ein Mann (38) – kamen mit je 20 Monaten Haft auf Bewährung davon.
Herner Betrügerbande: Falschangebote auf Ebay
Die drei gebürtig aus Polen stammenden Wanne-Eickeler hatten laut Urteil der 2. Wirtschaftsstrafkammer bis Januar 2021 besonders angesagte Artikel zu extrem verlockenden Niedrigpreisen bei den Portalen Ebay und Ebay Kleinanzeigen eingestellt und damit das das Interesse von Schnäppchenjägern geweckt. Die eingestellten Waren, darunter vor allem Spielekonsolen, Faltfahrräder, Küchenmaschinen und Laptops, gab es jedoch gar nicht.
Um beim Bezahlvorgang nicht namentlich in Erscheinung zu treten, hatte das Trio zuvor in vielen Fällen extra Landsleute aus Polen als „Konto-Marionetten“ angelockt, denen versprochen worden war, ihnen in Herne eine Arbeit vermitteln zu können.
Menschen aus Polen als „Konto-Marionetten“ benutzt
Nach der Einreise nahm der Bandenchef laut Urteil die Landsleute zunächst zeitweise in seiner Wanne-Eickeler Wohnung auf, dann erhielten sie praktisch sofort gefälschte Meldebescheinigungen überreicht, womit dann bei verschiedenen Banken Konten eröffnet wurden.
Die für die sogenannten „Konto-Marionetten“ aus Polen erlangten Bankkarten samt Geheimzahl verblieben immer bei den Wanne-Eickelern. Sobald Geld auf den vermeintlichen Verkäuferkonten einging, wurde das schnellstmöglich von den Angeklagten abgehoben. Nach Sperrungen der Konten wurden einfach weitere neue Konten eröffnet.
Strafe fällt empfindlich aus
Das Urteil lautet auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug und Beihilfe. Der Gesamtschaden beträgt mehrere Zehntausend Euro. Die Verurteilung des Trios umfasst insgesamt 197 Betrugsfälle. Der Chef der Bande kassierte aus rechtlichen Gründen am Ende zwei Haftstrafen – eine „A-Strafe“ in Höhe von vier und eine „B-Strafe“ in Höhe von eineinhalb Jahren Haft.
Die wegen Beihilfe verurteilte Frau war überwiegend als Dolmetscherin für die nicht deutsch sprechenden Kontogeber tätig. Der weitere Verurteilte hatte die Rolle eines „Überwachers“ für die Geldeingänge auf den Betrügerkonten. Die abgehobenen Geldbeträge sollen stets aufteilt worden sein.