
Bald findet die Europawahl 2024 statt, um genau zu sein am 9. Juni. Bei der Wahl werden die zukünftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Zur Wahl stehen 35 Parteien, die im Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden können. Rund 66 Millionen Bürger sind in Deutschland wahlberechtigt. Hier erfahren Sie, wie hoch das Wahlalter ist und wer bei der Europawahl wählen darf.
Europawahl 2024: Wer darf wählen?
Etwa 400 Millionen wahlberechtigte Bürger in der gesamten EU dürfen an der Europawahl teilnehmen. Wer in Deutschland mitentscheiden möchte, welche Partei im Europäischen Parlament sitzen wird, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Wähler im Wahlverzeichnis der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingetragen sind, das auf dem Einwohnermelderegister basiert. Wer noch nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen war, konnte bis zum 21. Tag vor der Wahl einen „Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen und so an der Wahl teilnehmen.
Außerdem muss der Wähler mindestens drei Monate einen Wohnsitz in Deutschland oder der EU und eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Sollte man als EU-Bürger im Ausland leben, kann man trotzdem an der Europawahl teilnehmen. Die Wahl ist in diesen Fällen entweder am Wohnort oder im Herkunftsland möglich. Jeder Wähler hat aber nur eine Stimme, eine doppelte Teilnahme ist also nicht möglich.
Diese Bürger dürfen bei der Europawahl nicht wählen
In einigen Fällen dürfen Bürger nicht an der Europawahl teilnehmen. Dazu gehören diejenigen, die durch ein Gerichtsurteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Genau so sind Personen, die unter Vormundschaft stehen, nicht wahlberechtigt. Allerdings können Personen, die Vollbetreuung in Anspruch nehmen, durch einen Antrag ihr Wahlrecht geltend machen.
Wahlalter bei der Europawahl: In Deutschland auf 16 gesenkt
In Deutschland gibt es in diesem Jahr eine Änderung bei der Europawahl, denn das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Das führt dazu, dass es bei der Wahl 2024 wahrscheinlich deutlich mehr Erstwähler geben wird, die zum ersten Mal ihren Stimmzettel ausfüllen.
Das Wahlalter bei der Europawahl legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. In Österreich, Belgien und Malta dürfen junge Bürger auch bereits ab 16 Jahren wählen, während in Griechenland das Wahlalter bei 17 Jahren liegt. In allen anderen Ländern müssen Wähler das 18. Lebensjahr vollendet haben, um ihre Stimme abgeben zu dürfen.