
Wenn draußen die Temperaturen steigen, fragen sich viele Familien in NRW: Gibt es heute Hitzefrei in der Schule? Die Antwort ist nicht immer einfach, denn ob der Unterricht früher endet, entscheidet jede Schule selbst. Klar ist aber: Die wichtigsten Regelungen hat das Schulministerium NRW festgelegt – und dabei klare Grenzen gesetzt. Was gilt – und wer überhaupt Hitzefrei bekommen kann – erklärt dieser Überblick.
Hitzefrei: Entscheidung liegt bei der Schulleitung
Ob Hitzefrei gewährt wird, liegt laut Schulministerium in der Verantwortung der jeweiligen Schulleiterin oder des Schulleiters. Ein genereller Anspruch besteht nicht. Als Anhaltspunkt gilt: Bei einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius kann eine vorzeitige Unterrichtsbeendigung in Betracht gezogen werden. Unterschreitet die Temperatur 25 Grad Celsius, ist Hitzefrei ausgeschlossen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und berücksichtigt auch örtliche Rahmenbedingungen, wie etwa den Ganztagsbetrieb oder den Fahrplan des Schulbusses.
Für welche Jahrgangsstufen gilt Hitzefrei?
Ein mögliches Hitzefrei betrifft ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie Sekundarstufe I. Voraussetzung ist bei Grundschülern und Schülern der Jahrgangsstufen 5 und 6 stets eine Absprache mit den Eltern. Diese müssen der vorzeitigen Entlassung zustimmen. Ohne deren Einverständnis bleibt der reguläre Unterricht bestehen.
Für ältere Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) ist Hitzefrei nicht vorgesehen. Sollte jedoch im Einzelfall eine gesundheitliche Gefährdung durch Kreislaufprobleme oder Hitzestau drohen, kann die betreffende Person vom Unterricht befreit werden.
Umgang mit hohen Temperaturen im Schulalltag
Das Schulministerium weist darauf hin, dass die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bei hohen Temperaturen zu berücksichtigen ist. Klassenarbeiten sollen möglichst nicht geschrieben werden, wenn die Raumtemperaturen entsprechend hoch sind. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts liegt auch hier bei der Schulleitung und den Lehrkräften.
Kein „Hitzestreik“ erlaubt
Wichtig für Eltern: Eine eigenmächtige Beurlaubung von Kindern bei hohen Temperaturen ist nicht zulässig. Weder Schülerstreiks noch von Eltern initiierte Schulstreiks entsprechen der geltenden Rechtslage. Nur bei nicht vorhersehbaren und außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, die den Schulweg unzumutbar machen – wie beispielsweise plötzlichem Glatteis oder Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs – dürfen Eltern eigenständig entscheiden, ob der Schulbesuch zumutbar ist.
Fazit: Hitzefrei an Schulen in NRW – keine pauschale Regel, klare Bedingungen
Die Möglichkeit von Hitzefrei besteht in NRW unter bestimmten Bedingungen, ist jedoch kein Automatismus. Sie gilt nur für bestimmte Jahrgangsstufen, erfordert die Zustimmung der Eltern und orientiert sich an der tatsächlichen Raumtemperatur. Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe müssen regulär am Unterricht teilnehmen – es sei denn, gesundheitliche Gründe sprechen im Einzelfall dagegen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es fälschlicherweise, dass Hitzefrei nur für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt. Das haben wir entsprechend korrigiert.