
Der erste Prozess zur Massenschlägerei nach dem A-Kreisliga-Spiel Westfalia Vinnum gegen SV Herta Recklinghausen im September 2019 mit acht Verletzten ist beendet. Die beiden ehemaligen Spieler des SV Herta (27 und 28 Jahre) wurden am Schöffengericht Lüdinghausen vom Tatvorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme für den 28-Jährigen einen Freispruch gefordert, für den 27-Jährigen indes eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. „Das Gericht kann aber nicht eindeutig belegen, dass die Angeklagten zweifelsfrei schuldig sind“, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die juristische Aufarbeitung der Vorfälle in Vinnum dauert allerdings weiter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zudem sollen in weiteren Prozessen noch andere mutmaßlich beteiligte Personen angeklagt werden.