Tierschutz Dürfen Polizeihunde noch arbeiten nach Änderung im Tierschutzgesetz?

Archiv – Eine Polizeihündin wird von ihrem Hundeführer auf einer Wiese gelobt.
Archiv - Eine Polizeihündin wird von ihrem Hundeführer auf einer Wiese gelobt. © picture alliance /dpa/Archivbild
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In Berlin darf ein Teil der Polizeihunde nicht mehr eingesetzt werden. Zum 1. Januar ist das Tierschutzgesetzt geändert worden, wodurch es verboten ist, Hunde mithilfe von „schmerzhaften Mitteln“ zu konditionieren.

Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen hat die Gesetzesänderung allerdings offenbar nicht. Die Diensthunde der Polizei in Nordrhein-Westfalen dürfen auch nach der Änderung in der Tierschutz-Hundeverordnung weiterschnüffeln. Anders als in Berlin habe das seit Jahresbeginn bundesweit geltende Gesetz keine Auswirkungen auf den Einsatz der Tiere an Rhein und Ruhr, heißt es.

„Die Polizei NRW verzichtet bei der zentralen Fortbildung bereits seit mehreren Jahren erfolgreich auf den Einsatz von Stachelhalsbändern. Insbesondere bei Hunden aus der landeseigenen Zucht, bei denen von Anfang an die Wege der Konditionierung bestimmt werden können, ist eine Aus- und Fortbildung mit positiver Verstärkung regelmäßig erfolgreich“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums auf dpa-Anfrage mit. Bei der Spürhundeausbildung und dem Spürhundeeinsatz würden daher keine Einschränkungen erwartet.

Hunden dürfen keine Schmerzen mehr zugefügt werden

In der Änderung des einschlägigen Passus im Tierschutzgesetz gilt seit 1. Januar 2022: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

Die NRW-Polizei werde weiter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schutzhunde ausbilden, so das NRW-Ministerium weiter. Nur bei einer „sehr geringen Anzahl“ der Schutzhunde müsse überprüft werden, ob sie mittel- oder langfristig aus dem Dienst genommen werden müssen. Aktuell seien im Land aber noch keine Fälle bekannt.

324 Diensthunde sind in NRW im Einsatz

Die Polizei in NRW hat derzeit 324 Diensthunde, verteilt auf 47 Kreispolizeibehörden. Hierbei handelt es sich nach Ministeriumsangaben ausschließlich um Schutzhunde. Etwa 200 dieser Vierbeiner sind zusätzlich als Spürhunde, das heißt als Rauschgift-, Sprengstoff-, Banknoten-, Datenspeicher- sowie Personenspürhunde ausgebildet.

Darüber hinaus gibt es zentral beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten 37 weitere Diensthunde. Dies seien Leichenspürhunde, Brandmittelspürhunde oder Hunde, die in der Zucht eingesetzt werden.

nib mit dpa

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