Obdachloser fast getötet Bluttat an der „Pannhütt“: Täter-Quartett akzeptiert Urteile nicht

Nach einer Bluttat in einer Obdachlosenunterkunft in Waltrop haben alle vier Verurteilten Revision gegen zuletzt verhängte Gefängnis-Urteile eingelegt. © Christine Horn (Archiv)
Lesezeit

Die kürzlich verhängten Haftstrafen nach der beinahe tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in der Notunterkunft an der „Pannhütt“ in Waltrop sind noch nicht das letzte Wort gewesen. Alle vier Verurteilten haben Revision eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Der BGH soll die Urteile auf rechtliche Mängel überprüfen.

Die 3. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte gegen den Messerstecher (24) aus Waltrop siebeneinhalb, einen Dortmunder (24) dreieinhalb und zwei Mitangeklagte (20 und 29) zwei Jahre und drei Monate und zweieinhalb Jahre Haft verhängt. Die Straf-Unterschiede hatten die Richter mit Zusatzstrafen für Drogenschmuggel und dem Grad der Gewalt in der Notunterkunft erklärt. Die Eskalation durch die lebensgefährliche Messerattacke auf den Obdachlosen schrieben sie alleinverantwortlich dem Hauptangeklagten zu.

Für den 24-Jährigen kommt es sogar noch heftiger, weil er zugleich in einem Parallel-Prozess dreieinhalb Jahre Haft wegen Drogenhandels kassiert hat.

BGH-Entscheidung wohl frühestens Ende 2022

Auslöser für den Gewaltangriff auf den Obdachlosen (acht Stichwunden, eine Niere musste teilamputiert werden) waren offenbar Drogenschulden. Laut Urteil war das Quartett mit Holzknüppeln und einem Messer über den 27-Jährigen hergefallen. Mit einer Entscheidung in der Revisions-Frage ist wohl frühestens Ende 2022 zu rechnen.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen