Prozess um Bluttat an der „Pannhütt“ Obdachloser fast getötet: Zeugin nährt Zweifel an „Harmlos-Version“

Christine Horn
Im Prozess um die beinahe tödliche Bluttat in der Obdachlosenunterkunft an der „Pannhütt“ in Waltrop (Bild) haben am Bochumer Landgericht inzwischen drei von vier Angeklagten geredet. © Christine Horn
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Im Mordversuch-Prozess um die beinahe tödliche Bluttat in der Obdachlosenunterkunft an der „Pannhütt“ haben am Bochumer Landgericht inzwischen drei von vier Angeklagten geredet. Um den Wahrheitsgehalt der Angaben des ältesten Angeklagten (29) gab es am Montag einige Irritationen.

Der Waltroper hatte über seine Verteidiger sinngemäß erklären lassen, dass er zwar vor Ort gewesen, aber im Prinzip nichts gemacht habe. Er sei in das Zimmer des späteren Opfers reingekommen, das Ganze sei ihm zu viel geworden, dann sei er wieder rausgelaufen, so seine Kurzversion.

Für Verwunderung sorgte in diesem Zusammenhang, dass der 29-Jährige bei einer guten Freundin zeitnah zu Tattag des 18. Mai 2021 offenbar deutlich sich selbst belastendere Töne angeschlagen hat. Die Zeugin hatte bei der Polizei davon berichtet, dass der 29-Jährige ihr gegenüber quasi eingeräumt habe, „den Baseballschläger gezückt“ zu haben. „Das klingt so, als ob sie wohl doch weitaus mehr mitgekriegt haben“, kritisierte Richter Nils Feldhaus.

Ein 24-jähriger Waltroper hatte vor Wochen als Erster eingeräumt, in der Notunterkunft mit den drei Mitangeklagten mit Baseballschlägern und einem Messer über einen Bekannten (27) hergefallen zu sein.

Das mutmaßliche Opfer war mit lebensbedrohlichen Kopfrisswunden und Stichverletzungen in eine Klinik gebracht und notoperiert worden.

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