Mord in Norwegen Staatsanwaltschaft klagt Ahauser (29) an und nennt Details zur Tat

Eine Collage von Norwegen und Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt aus Münster.
Ein 29-jähriger Ahauser steht in Verdacht, seine 24-jährige Freundin in Norwegen ermordet zu haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage erhoben. © Unsplash/picture alliance/dpa
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Noch immer bestreitet der 29-jährige Ahauser, im gemeinsamen Norwegenurlaub Anfang Oktober vergangenen Jahres seine 24-jährige Lebensgefährtin umgebracht zu haben. Kurz darauf wurde der Ahauser von der Polizei festgenommen, jetzt hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage erhoben. Das teilt die Polizei Münster am Freitagvormittag (19. Januar) mit.

Mord, Raub mit Todesfolge, Computerbetrug sowie Verstoß gegen das Waffengesetz – so lauten die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Im nächsten Schritt muss nun das Landgericht Münster über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden.

Nach dem Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Münster laut Pressemitteilung von folgendem Geschehen aus: Der Ahauser reiste Ende September 2023 mit seiner damals 24 Jahre alten Freundin, mit der er seit ungefähr drei Monaten eine Beziehung führte, mit einem Wohnmobil nach Skandinavien. Diese Reise führte über Dänemark und Schweden am 28. September vergangenen Jahres nach Norwegen.

Dort soll der Beschuldigte zwischen dem 3. und 4. Oktober an dem See Falningsjoen in der Nähe der Ortschaft Kvikne mit einer von ihm mitgeführten Pistole nacheinander zwei Schüsse auf die Frau abgegeben haben. Der erste Schuss traf das Herz der Frau und führte zum Tod der 24-Jährigen. Anschließend soll der Beschuldigte den Leichnam mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.

Nachfolgend soll der Beschuldigte unter anderem das Mobiltelefon der Getöteten, deren iPad und ihre Geldbörse an sich genommen haben. Nach aktueller Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der Ahauser die Mitnahme dieser Wertgegenstände von Beginn an geplant haben.

Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt aus Münster kann diese Bewertung erklären. „Wenn kein Geständnis vorliegt, ist es natürlich für die Behörde immer schwierig, Aussagen über ein Tatmotiv zu machen. In diesem Fall haben aber die vorliegenden Umstände für uns plausibel gemacht, dass der Angeklagte die Wertgegenstände geplant entwendet hat. Das ist möglich, zwar nicht zwingend, aber naheliegend“, erläuterte Martin Botzenhardt auf Anfrage der Redaktion.

Der Ahauser reiste am 4. Oktober über Oslo mit der Fähre nach Kopenhagen und dann mit dem Wohnmobil weiter nach Deutschland. Zwischen dem 4. und 5. Oktober soll der Mann Überweisungen von dem Konto der Getöteten zu seinen Gunsten veranlasst haben. Neben den Fährkosten in Höhe von 325 Euro soll er sich drei Geldbeträge in einer Gesamthöhe von circa 1000 Euro überwiesen haben. „Dieses Vergehen meint den rechtlichen Passus des ‚Computerbetrugs‘ in der Anklageschrift“, erklärt der Oberstaatsanwalt.

Keine Waffenerlaubnis

Am 7. Oktober meldeten die Eltern der 24-Jährigen ihre Tochter als vermisst, nachdem sie weder für ihre Familie erreichbar, noch bei der Arbeit erschienen war. Im Rahmen einer Durchsuchung in einer von dem Ahauser genutzten Halle in Rheine am 17. Oktober konnten neben der mutmaßlichen Tatwaffe einschließlich 50 Patronen, dem Mobiltelefon und dem Portemonnaie der Getöteten auch drei weitere Schusswaffen sowie geringe Mengen an Munition sichergestellt werden.

Dabei soll der Ahauser keine Erlaubnis für den Besitz der Waffen und Munition besessen haben. Die mögliche Tatwaffe soll er zuvor bei einem Waffenhändler gekauft haben; er durfte diese Waffe aber wegen der fehlenden Erlaubnis nur auf der dortigen Schießbahn und nicht außerhalb der Waffenhandlung nutzen.

Die Pistole war bis zuletzt auf den Waffenhändler registriert und von jenem vermutlich auch aufbewahrt worden. Auf welche Weise der Beschuldigte in den tatsächlichen Besitz der Waffe gelangt ist, ist bislang nicht geklärt und wird ermittelt, heißt es in der Pressemitteilung.

Ahauser leugnet die Tat weiter

Der 29-jährige Ahauser ist am 17. Oktober vorläufig festgenommen worden. Nach dieser Festnahme hat er einen Ort in Norwegen benannt, an dem dann der Leichnam der Frau von den Ermittlern der norwegischen Behörden aufgefunden wurde. Außerdem äußerte der Ahauser, dass die Waffe in der von ihm genutzten Halle zu finden sei.

Der 29-Jährige hat im Ermittlungsverfahren jedoch zu keinem Zeitpunkt eingeräumt, die Frau getötet zu haben. Im Rahmen eines Haftprüfungstermins hat er vielmehr pauschal angegeben, dass die Frau den ersten Schuss auf sich selbst abgegeben habe. Es habe sich um Suizid gehandelt.

Weitere Angaben zu den konkreten Umständen dieses behaupteten Suizids hat er nicht gemacht. Im Rahmen der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen gibt es laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für diesen Tathergang. Der Beschuldigte, für den bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

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