
Aktuell kann es in Castrop-Rauxel, aber auch in den umliegenden Nachbarstädten immer wieder zu diesem Fall kommen: Ein vermeintlicher Gerichtsvollzieher ruft an. Nimmt der Anruf-Empfänger den Hörer ab, wird ihm erklärt, dass er innerhalb einer kurzen Frist einen Betrag auf ein Konto überweisen soll, damit der Gerichtsvollzieher nicht die unmittelbare Zwangsvollstreckung einleitet.
Betrugsmasche „Spoofing“
Das Perfide: Die Nummer, unter der der Betrüger anruft, ist tatsächlich die des zuständigen Amtsgerichts. Beim „Spoofing“ verwendet der Betrüger gefälschte Daten, um das Betrugsopfer davon zu überzeugen, einen Anruf von einer vertrauensvollen Quelle zu erhalten.
Kein Wunder also, dass Betroffene hier schnell kalte Füße bekommen und über eine schnelle Zahlung nachdenken, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Davon rät die Direktorin des Amtsgerichts Castrop-Rauxel, Yvonne Schmuck-Schmiedel, aber entschieden ab. „Ein Gerichtsvollzieher stellt niemals zuerst den Kontakt zum Schuldner telefonisch her.“
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine bestätigten Fälle in Castrop-Rauxel.
Wer einen solchen Anruf erhält, sollte kein Geld überweisen oder persönliche Daten angeben, sondern die Polizei verständigen.