Michael Breilmann lehnt AfD-Verbotsverfahren ab CDU-Bundestagsabgeordneter nennt Gründe

Der Castrop-Rauxeler CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann hält die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für gering. Dieses Foto von ihm wurde in Berlin aufgenommen. Im Hintergrund ist die Kuppel des Bundestagsgebäudes zu erkennen.
Der Castrop-Rauxeler CDU-Bundestagsabgeordnete und Jurist Michael Breilmann hält die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens für gering. © Luca Füllgraf
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Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten bereitet zurzeit einen Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor. Unter den Mitgliedern sind Abgeordnete der CDU – allen voran der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz. Laut Michael Breilmann, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter für Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Waltrop, sei die Zahl der Unions-Abgeordneten in der Gruppe allerdings einstellig. Er selbst lehne eine Beteiligung am Gruppenantrag ab, ebenso wie die Mehrheit seiner Parteikollegen im Bundestag.

Nach „intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente“ sehe er „keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren“.

Michael Breilmann sitzt für Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Waltrop im Bundestag. Dieses Foto von ihm wurde im Bundestag aufgenommen.
Michael Breilmann sitzt für Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Waltrop im Bundestag.© Luca Füllgraf

Die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot aufgestellt habe, würden mit Blick auf die AfD – „zumindest derzeit“ – nicht erfüllt. Zwar führe das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus. Eine Einstufung als Verdachtsfall sei aber nicht gleichzusetzen mit den „erheblich höheren“ Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an ein Parteiverbot stelle. „Wir gehen vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots noch nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen“, sagt Breilmann.

Er befürchte, dass ein Verbotsverfahren „die Beobachtung der rechtspopulistischen Partei erschwert“. Eine zwingende Voraussetzung beim Einleiten eines solchen Verfahrens sei nämlich, dass der Verfassungsschutz alle V-Leute und verdeckten Ermittler aus der Partei zurückgezogen habe. „Dieses deutliche Minus an Möglichkeiten des Verfassungsschutzes wäre ein großes Problem.“

Marco Wanderwitz (CDU) ist einer der Hauptinitiatoren der Gruppe, die ein AfD-Verbotsverfahren anstrebt. Hier ist er sprechend und mit einer Hand gestikulierend abgebildet.
Marco Wanderwitz (CDU) ist einer der Hauptinitiatoren der Gruppe, die ein AfD-Verbotsverfahren anstrebt.© picture alliance/dpa

„Ein jahrelanges schwebendes Verfahren wäre letztlich ein Konjunkturprogramm für die AfD“, sagt Breilmann. Der geeignete Weg, mit der AfD umzugehen, sei vielmehr die politische und inhaltliche Auseinandersetzung. „Eine gute Politik, die die Probleme im Land erkennt, anspricht und löst, ist aus meiner Sicht das beste Gegenmittel gegen radikale Parteien.“

Diese Einschätzung dürfte den Initiator Martin Wanderwitz allerdings nicht davon abhalten, den Antrag auf ein Verbotsverfahren weiter voranzutreiben. Die AfD gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat als Ganzes, sagte er kürzlich im Gespräch mit ARD und ZDF. Voraussetzung für den Antrag an das Bundesverfassungsgericht wäre eine Mehrheit im Bundestag.

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