„Gibt es einen Arbeitsverweigerungspassus?“ Leser Peter Stengel kommentiert Bürgerbüro-Entscheidung

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Im Bürgerbüro in Castrop-Rauxel wurde im vergangenen Sommer der Service-Samstag erprobt. Bei den Bürgern kam das super an. Aber die Verwaltung möchte nun die lange Öffnungszeit am Donnerstagabend testen, ehe man dann zu einem abschließenden Ergebnis kommt. Das sorgte schon in der Politik für Kopfschütteln. Nun melden sich auch Leser unserer Zeitung wie Peter Stengel zu Wort.

Wenn es stimme, dass der Kern des Widerstands aus der Belegschaft komme, „dann muss da aber mal ordentlich durchgepustet werden“, so Stengel im Leserbrief. „Das Bürgerbüro soll ja für die Bürger da sein, also der Kunde ist König. Oder brechen da alte Krusten auf? Ich kann mich erinnern, dass man in sozialistisch angehauchten Ländern auch gern mal zwei Stunden auf ein Essen im Restaurant gewartet hat. Da waren die Sevicekräfte König.“

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Der Bürgerservice werde ja noch von Menschen und keiner KI repräsentiert, also entweder durch Angestellte oder Beamte. „Im BBG und BeamtStG heißt es: ‚Der Beamte hat sich mit voller Hingabe („vollem persönlichem Einsatz“), mit seiner ganzen Persönlichkeit und Arbeitskraft seinem Amt zu widmen (vgl. § 61 Abs. 1 BBG und § 34 Satz 1 BeamtStG).‘ Also bei den Beamten hapert es da schon. Die Angestelltenverträge im Rathaus kenne ich nicht, aber gibt es da einen Arbeitsverweigerungspassus? Wir reden hier doch von einem halben Tag an einem Wochenende, einmal im Monat, der noch dazu doppelt vergütet wird.“

Er schließt seine Zuschrift so: „Und das Ganze wird von oben abgesegnet? Na, Prost Mahlzeit. Da wundern wir uns, dass Castrop-Rauxel nicht nach vorne kommt? Vielleicht schafft es eine andere Garde ja. Wann sind die nächsten Wahlen?“

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