
Seit Montag steht fest, dass ab morgen die Corona-Regeln im Kreis Recklinghausen weiter gelockert werden. Vorerst gelten aber die Regeln der vergangenen Tage weiter.
Grundsätzlich gilt: An den AHA-Regeln ändert sich nichts: Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen sind weiterhin Pflicht.
Folgende Regeln gelten am Dienstag:
Ohne Einschränkungen dürfen sich Angehörige von bis zu zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Kleinere Außen-Einrichtungen wie Minigolf-Anlagen dürfen geöffnet haben. Zum Sport: Kontaktfreie Sportarten sind an der frischen Luft mit bis zu 25 Personen gestattet. Auf Sportplätzen, und auch in Parks.
Der Einzelhandel darf inzwischen deutlich unkomplizierter Kunden empfangen. Kunden müssen für den Einkauf weder einen Termin haben noch getestet sein. Allerdings müssen sie weiterhin eine Maske tragen. Und es ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.
Getestete, Genesene und Geimpfte dürfen in Außengastronomie
Beliebig viele Menschen aus der Gruppe der Geimpften, Genesenen und der Getesteten (GGG) dürfen an außerschulischem Präsenzunterricht teilnehmen. Die Ausnahme bildet der Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten: Im Innenbereich ist der nur mit bis zu fünf Teilnehmern gestattet.
Allein Personen, die der GGG-Gruppe angehören, dürfen außerdem die Angebote der Außengastronomie wahrnehmen. Im Klartext heißt das: Wer nicht als durchgeimpft oder genesen gilt, braucht einen aktuellen negativen Corona-Test. Außerdem gibt es eine Platzpflicht, um Kontakte rückverfolgen zu können. Wer etwas zum Mitnehmen kauft, muss sich nicht mehr 50 Meter vom Lokal entfernen – eine weitere, wenngleich wohl minimale Erleichterung für die Gastronomen.