Zu viel gezahlte Gebühren vom EUV zurückbekommen Experte erklärt, wie das noch klappen könnte

Zu sehen sind Gebührenbescheide des EUV Stadtbetriebs in Castrop-Rauxel sowie Harald Schledorn, Experte für Gebührenkalkulationen beim Bund der Steuerzahler NRW.
Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler NRW erklärt, welche Möglichkeiten diejenigen Hauseigentümer haben, die bei der Rückerstattung von zu viel verlangten EUV-Gebühren leer ausgegangen sind. © Bund der Steuerzahler NRW/Schroeter (Montage)
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Herr Schledorn, was können Betroffene jetzt tun, um ihr Geld vielleicht doch zurückzubekommen?

Wie aussichtsreich ist dieser Weg denn?

Der EUV Stadtbetrieb hat auf Anfrage allerdings bereits klargemacht, dass man sich an die rechtskräftigen Bescheide gebunden sieht.

Wie sähe denn der politische Weg aus?

Wie würde das denn konkret aussehen?

Wie sollte man denn künftig mit Bescheiden umgehen? Der ein oder andere kommt jetzt schon auf die Idee, künftig erst mal gegen alle EUV-Bescheide grundsätzlich Widerspruch einzulegen. Was halten Sie davon?

Das ist also keine gute Idee?

Rechnen Sie damit, dass es künftig noch weiteren Korrekturbedarf beim Thema Gebührenberechnung geben wird oder war das jetzt ein einmaliges Ärgernis?

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